an die Muslime macht ihr aktuell andere arbeit wegen ramadan?

8 Antworten

wo steht das geschrieben? Vielleicht im saudiarabischen Gesetzbuch,

HIerzulande, vermutlich in ganz Europa ist das Quatsch. Sonderrechte für Muslime jibbet nisch, Ramada ist eurer Privatvergnügen. Übrigens, wenn ein Christ auch bist Ostern streng fastet, sagt auch ihm der Chef: "Ja und? Kannste machen, aber deine Arbeit machst du ganz normal weiter.

Wer das nicht aushält, soll Urlaub nehmen.


steht so geschrieben

Nein, das steht nirgendwo geschrieben.

Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, dass er soweit körperlich fit ist um seine Arbeit zu erledigen. Der Chef muss auf eure Fastenzeit KEINE Rücksicht nehmen.


Ramadan1 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 17:58

falsch.

NaIchHalt09  16.03.2025, 17:59
@Ramadan1

Dann beweise mit den entsprechenden Texten aus deutschen Gesetzen das Gegenteil.

"Islam Gesetz" gilt hier nicht.

NaIchHalt09  16.03.2025, 18:02
@Ramadan1

Ich sagte: DEUTSCHE GESETZE. Der Koran hat in Deutschland keine Gestzeskraft.

NaIchHalt09  16.03.2025, 18:06
@Ramadan1

Dazu brauch ich nicht googeln, denn ich hatte es dir entweder unter diesem oder einem deiner vielen anderen Accounts geschrieben:

Die verfassungsrechtliche Religionsfreiheit garantiert nur, dass der Staat dir nicht verbieten darf, an deinen Allah zu glauben und in deiner Freizeit in die Moschee zu gehen.

Es bedeutet nicht, dass du dadurch auf Arbeit Sonderrechte bekommst.

II99II  16.03.2025, 18:35
@Ramadan1

Religionsfreiheit ist kein Recht, dass man erzwingen kann, sondern es dient der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Jeder soll die Freiheit haben, seine Religion praktizieren zu dürfen. Keiner hat das Recht, seine Religion, über die von anderen zu stellen. Das ist das Gegenteil von Religionsfreiheit.

Und weil es solche Fellachen gibt, die Religionsfreiheit als "Schwäche" ansehen und ausnutzen, wird es irgendwann dazu kommen, dass sie kritisiert und abgeschafft wird. Weil es Menschen gibt, die damit nicht richtig umgehen können.

Nordseefan  17.03.2025, 17:10
@Ramadan1

Du darfst ja gerne Muslim sein, das verbietet dir keiner. Aber die deutsche Gesetzte stehen nun mal hier über den religiösen

Der Chef muß gar nichts! Religion ist im Mitteleuropa noch immer Privatvergnügen und "religiöse Gesetzbücher" sind hinsichtlich Rechtskraft das Papier nicht wert, auf daß sie gedruckt sind. Die unverschämte Anspruchshaltung einiger (leider allerdings zunehmend mehr!) Muslime nervt nur noch!

Bei uns ist das einfach gelöst: um uns nicht herumärgern zu müssen, bekommt bei uns in der Klinik weder im ärztlichen Dienst noch im Pflegebereich kein Muslim mehr eine Anstellung. Das geht gut, man bekommt auch genug nichtmuslimischen Personal. Und in der Praxis meiner Frau halten wir es ebenso: keine muslimischen Praxismitarbeiter! Es läuft gut und ohne Ärger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie verrückt muss man sein, um gesundheitsschädliches Essen in der Nacht als Fasten zu bezeichnen.

Es schädigt nicht nur Gesundheit der Menschen, sondern auch die ganze Gesellschaft. Die Nahrungsaufnahme in der Nacht wird nicht richtig verstoffwechselt. Am Tag sind dann viele so müde, dass sie sich weniger bewegen, was wiederum eine negative Auswirkung hat.

Die Wirtschaft steht in der islamischen Welt währen des Ramadan ein Monat fast still, mit großem Schaden. Dehydrierung, Kreislauf – und Magenprobleme fordern zusätzlich ihren gesundheitlichen Tribut.

Es ist äußerst unfair, dass die Allgemeinheit die Folgekosten für diese Verrücktheit tragen muss. In einer rein islamischen Gesellschaft ist das kein Problem.

Wie lange will man in einer säkularen Gesellschaft den Ungläubigen diese Kosten noch zumuten.

Es gibt aber auch ein vernünftiges Fasten, das gesund ist. Das islamische Fasten raubt nur Lebensqualität, die Gesundheit und ist eine tolle Erfindung Satans.

Was Moslems als Fasten bezeichnen, mache ich mein ganzes Leben, nur 12 Std zeitverzögert ohne gesundheitsschädlichem Essen in der Nacht.

Joh 10,10 Der Dieb kommt nur, um zu stehlen, zu schlachten und zu vernichten; ich (Jesus Christus) bin gekommen, damit sie das Leben (zoe) haben und es in Fülle haben.

Wo steht das geschrieben? Zeig mal her.


Ramadan1 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 17:57

im gesetz vom islam

Munga01  16.03.2025, 17:57
@Ramadan1

Dann musst du in ein Land gehen, wo der Islam das Gesetz ist. In Deutschland ist er das nicht.

NaIchHalt09  16.03.2025, 17:58
@Ramadan1

Also nirgendwo.

Ausserdem gelten in Deutschland nur die deutschen Gesetze.

iQhaenschenkl  16.03.2025, 18:05
@Ramadan1

Du willst hier nur provozieren. In Wirklichkeit bist Du ein Biodeutscher Anhänger der AfD.

rallerapper799  16.03.2025, 18:25
@Ramadan1

Na also, wusste ichs doch. Nirgendwo steht das. Zumindest nirgendwo, wo der Arbeitgeber sich danach richten müsste.

Das Einzige, was geregelt ist, im deutschen Gesetz, ist, dass der Arbeitgeber den Ramadan gewähren muss. Er darf ihn den Arbeitnehmern nicht untersagen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Arbeitnehmer sich anstrengender Arbeit einfach entziehen darf, sondern der Arbeitgeber darf immer noch verlangen, dass die gleiche Leistung erbracht wird, wie wenn der Arbeitnehmer nicht fastet.

Es gibt auch Arbeitnehmer, die lassen sich während Ramadan krankschreiben. Dies allerdings selten deswegen, weil sie wirklich krank sind, sondern eben nur, um nicht arbeiten zu müssen, wenn sie Ramadan einhalten. Es liegt allerdings im Ermessen des Arztes, ob eine Krankschreibung so lange erfolgen kann. Wenn überhaupt, sind es meist Ärzte, die wegen jedem Schnickschnack krankschreiben. Aber auch die Krankenkasse will dann natürlich die Diagnose beschrieben haben, denn diese erhält schließlich das Exemplar vom Attest, welches die Diagnose detailliert beschreibt. Der Arbeitgeber wiederum erhält das andere Exemplar vom Attest, wo der Zeitraum draufsteht, bis wann der Arbeitnehmer unfähig ist, zu arbeiten. Erkennt der Arbeitgeber dann, dass eben genau jener Zeitraum des Ramadan für eine Krankschreibung benutzt wurde, ist es ihm gestattet, dass er während diesem Zeitraum sogar die Lohnzahlung verweigern kann.

Dies ist der Ausgleich, den der Arbeitgeber hat, wenn er andererseits die anderen Arbeitnehmer beschäftigen muss.

Um also Konflikte im Ramadan zu vermeiden, sollte man als Ramadanfaster lieber überlegen, ob man vielleicht seinen Urlaub in dem Monat nimmt oder ob man vereinbaren kann, dass man an gewissen Tagen des Ramadan einige Tage zum Überstundenabbau frei erhalten kann. Dies ist allerdings auch nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber in besagtem Zeitraum noch genug Kollegen zur Hand hat, die dann übernehmen können. Ist ihm das nicht möglich, darf er auch das verweigern.