Alternativen zur Schulpflicht?

4 Antworten

Du findest natürlich nur einen Ausbildungsplatz, wenn Du Gelegenheit hast, danach zu suchen. Solange Du im Gymnasium hockst, bist aber mit anderen Dingen beschäftigt und hast keine Zeit, Dich um den Ausbildungsplatz zu kümmern.

So schnell geht das mit dem Bußgeld nicht; abgesehen davon, dass es ja eine Anmaßung ist, Dir bzw. Deinen Eltern eine Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen, weil Du Dich gegen die Schule entschieden hast. Ich glaube auch nicht, dass es zu einem Bußgeldverfahren kommt, wenn Du Dich statt der Schule um eine Lehrstelle bemühst. Aber selbst wenn Du Dich nicht bemühtest und stattdessen in die Luft gucktest, bliebe es immer noch eine Anmaßung, Dich dafür zu bestrafen.

Wenn Du nicht mehr in die Schule gehen willst, dann tu das nicht; unabhängig davon, was Vater Staat sich für Konsequenzen ausdenkt. Es mag Unrecht (gegen das Gesetz) sein, sich der Schulpflicht zu entziehen. Es ist aber nicht falsch.

Es wird immer Menschen geben, die für das "Falschparken" ein Bußgeld bekommen, weil der Gesetzgeber das Abstellen von Autos an bestimmten Stellen für unrechtmäßig erklärt hat. Falsch ist das Abstellen aber nur, wenn man anderen Leuten damit schadest oder sie behindert. Wenn zum Beispiel ein öffentliches Verkehrsmittel seinen Weg nicht fortsetzen kann, weil ein Auto im Weg steht, ist das dortige Abstellen falsch. Oder wenn ein Hydrant verstellt wird und die Feuerwehr nicht an das Wasser herankommt.

Wem schadest Du, wenn Du nicht in die Schule gehst und stattdessen Deinen Lebensweg selbst bestimmst und wer sollte das moralische Recht haben, Dich dafür zu bestrafen? Nur wenn man gegen solche Bescheide Widerspruch einlegt, wozu Deine Eltern das ausdrückliche Recht haben, ändert sich an der Praxis etwas. Wenn alle immer bezahlen, werden die Behörden das als Erfolg ihrer Tätigkeit verbuchen und immer so weitermachen.

Noch einmal: Mach, was Du für richtig hältst, aber schade dabei niemandem.

Gruß Matti

die schulpflicht bzw korrekt vollzeitschulpflicht endet nach 9/10 Jahren nach bundesland

wenn du Klassen wiederholst zählst das auch. das heißt wenn du 2 mal ne klasse wiederholst bist du nach der 7. nicht mehr schulpflichtig. als beispiel

das hat nichts mit dem alter zu tun. es spielt sich halt so um den 15/16 Lebensalter ab aber es hat eigentlich nichts mit dem alter zu tun. sondern mit deer länge der schule


Die normale Schulpflicht habe ich schon hinter mir. Um was es eigentlich geht ist die Berufsschulpflicht die ich noch habe.

In welchem Bundesland lebst du denn?

@winstoner14

Nordrhein-Westfalen

@Nerier

In NRW geht die allgemeine Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem Du 18 geworden bist. Ein FSJ/FÖJ zählt ebenfalls zur Erfüllung der Schulpflicht.

Ich verweise aber auf meine Antwort. Was im Gesetz steht, ist nicht immer richtig. Nach dem Gesetz war es Lehrern in der Vergangenheit gestattet, gegen die Schüler physische Gewalt anzuwenden. Es war jedoch nie richtig, Kinder und Jugendliche zu schlagen, auch wenn das zehn Mal im Gesetz stand.

Informiere dich mal übers Freilernen.

Es gibt immer mehr Familien, die dem deutschen Schulbesuchszwangsystem dem Rücken kehren.

Im europäischen Ausland sind einige Länder schon lange auf den Trichter gekommen, dass Bildung auch ohne den Besuch eines bestimmten Gebäudes erlangt werden kann.

Mit einem guten Anwalt besteht sogar die Möglichkeit, um das Bußgeld herum zu kommen.
Ebenso ruft die www.freilerner-solidargemeinschaft.de zu kleinen Spendenbeiträgen (50 Cent oder 1 Euro - kann auch mehr sein) auf. Kleine Beiträge sind ihnen allerdings lieber, weil das den Verwaltungsaufwand der Behörden erhöht und Absicht ist.

Außerdem sind 50 Cent für mehr Leute realisierbar.

Besorge dir Bücher wie "schulfrei" und "Wir sind so frei" - beide berichten darüber, wie das Lernen ohne Schule aussieht.

Falls du psychisch und / oder physisch angeschlagen bist, suche dir einen Arzt, der dich so lange wie möglich krank schreibt.

Zudem kann einem Bußgeldbescheid widersprochen werden.
Dabei die Frist bis auf die letzte Sekunde ausnutzen.
Am besten ist es, wenn ein Anwalt diesem Bescheid widerspricht.

Die Schulpflicht endet doch mit der Berufsreife. Den Abschluss bekommt man doch nach der 9ten Klasse und somit ist man nur bis 15/16 jahre schulpflichtig. 

falsch,  die Schulpflicht endet mit 18 oder mit abgeschlossener Berufsausbildung

@Barolo88

Wie soll man sonst nach der 9ten klasse von der schule gehen wenn man noch schulpflicht hat? 

@Barolo88

das stimmt nicht.

sie endet nach der 9 klasse.

das kann doch auch garnet zusammen passen weil man ja mit 15/16 eine ausbildung beginnt.

und ausbildung ist keine schule

die cleverkart wird ja auch nur maximal bis zur 10 bezahlt. danach gibts keine förderung da keine schulpflicht

@Meischda

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das mit 18 Jahren stimmt.

Es gibt dann ja Berufsschulen usw. also ganz ohne Schule ist man in der Ausbildung auch nicht.

@Barolo88

Die Schulpflicht dauert 9 oder 10 Jahre (je nach Bundesland) an, egal wie alt man ist! Danach folgt die Berufsschulpflicht.

@Nayes2020

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich! 

@Nayes2020

Ja, jetzt rechne mal wie viel Jahre es zwischen der 1. und 9. Klasse ist. Und in der 9. Klasse ist man eben heutzutage 15 oder 16. 

@ombie

Mit dem alter ist ja auch nur gemeint, dass die meisten persohnen in der 9ten klasse 15oder 16 sind. 😉