Alte Postkarten scannen und bei Facebook posten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich bestehen die Urheberrechte bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fort. Da der Urheber das Bild theoretisch im Alter von 10 Jahren gemacht haben und 110 Jahre alt geworden sein könnte, müsste das Postkartenmotiv mindestens ca. 170 Jahre alt sein, damit du wirklich sicher sein kannst, keine Rechte zu verletzen. Damals gab es aber noch keine Fotopostkarten.

Etwas anderes gilt bei anonymen und pseudonymen Werken - bei Postkarten oft gegeben. Dann erlischt der Schutz bereits 70 Jahre nach der Veröffentlichung. (mit wieder ein par Ausnahmen, genaueres siehe § 66 UrhG). Wenn du also die Rückseiten hättest und darauf kein Autor angegeben ist, und auch das Datum der Veröffentlichung hinreichend genau abschätzen kannst, dann köntest du zumindest alle Postkarten veröffentlichen, die nach 1943 entstanden.

Recht ausführlich wird das Thema auch hier behandelt: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

Das heißt ich dürfte dieses Bild ohne weiteres verwenden? Oder verletze ich hier gleichzeitig wieder Rechte der Person, die es eingescannt hat?

http://www.panoramio.com/photo_explorer#view=photo&position=1477&withphotoid=1356218&order=date_desc&user=64274

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@haekiasks

Die Person, die es eingescannt hat, hat keine schöpferische Leistung vollbracht; hier musst du dir keine Sorgen machen (es sei denn, das Bild wäre kreativ bearbeitet worden.)

Sofern die Veröffentlichung der Postkarte damals ohne Nennung des Fotografen erfolgte, ist das Urheberrecht sehr wahrscheinlich 1997 erloschen - es gibt ein paar Ausnahmen, lies hierzu § 66 UrhG. Dazu musst du aber die Rückseite kennen.

Wenn der Fotograf namentlich genannt ist, müsstest du dessen Todesezeitpunkt ermitteln - was vermutlich sehr schwierig werden wird.

Faktisch ist es so, dass dennoch viele solcher Fotos veröffentlicht werden. Der Fotograf selbst lebt höchstwahrscheinlich nicht mehr, und die Erben wissen meist gar nichts von den Bildern oder es interessiert sie nicht - vor allem, wenn keine gewerblichen Ziele verfolgt werden, sondern gemeinnützige.

Allerdings geht man dabei ein Risiko ein, denn eigentlich darf man sie nicht veröffentlichen. Man riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung sowie Schadenersatzansprüche.

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dann köntest du zumindest alle Postkarten veröffentlichen, die nach 1943 entstanden.

Das sollte natürlich "vor 1943" heißen ...

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Nicht Posten! Wegen Copyright. Kann pro bild 2000 euro und mehr kosten. Suche die Perspektive und fotogrtafiere nach ;D

Nachfotografieren will ich ja definitiv, aber ich will den Vergleich zu früher. :) Aber danke schonmal für die Antwort!

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@haekiasks

Wenn es so alte Bilder sind kannst du es machen, nennst eben dann deine Quelle^^ zb Postkarte zugesendet von: Zusteller

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@Maku89

Die Nennung der Quelle nützt überhaupt nichts. Es bleibt verboten.

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