also ich habe ein Abo bei der Hochbahn (HVV) kann ich die einzugsermächtigung entziehen?

4 Antworten

HVV-Tarifbestimmungen, Abschnitt 3.2.:

Im Abonnement wird das Fahrgeld des jeweils aktuellen Tarifstandes gegen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats monatlich ab dem 1. eines Monats im Voraus von einem Girokonto abgebucht. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. (...). Daueraufträge oder Einzelüberweisungen sind nicht möglich.

http://www.hvv.de/fahrkarten/gemeinschaftstarif/

Da steht so in en Bedingungen für ein Abo, hier in meiner Stadt auch. (VRR) Die Verkehrsbetriebe wollen sicher gehen, auch das Geld für die Beförderung zu erhalten. Die Bedingungen resultieren aus schlechten Erfahrungen.

sowas kann man jederzeit bei allem entziehen!

Schon richtig,m aber dann ist das vergünstigte Abo weg und er/sie müßte die Karte monatlich voll bezahlen.

@Reanne

was ist den dass fürn misst aber was woollen die den machen wenn ich die karte einfach weiter bezahle mich verklagen? und welchen kündigungsgrumd haben die den schon und in den AGBS steht davon auch nichts von dass die einzugermächtigung ein teil des vertrages wehr

@Emoskaterrr

ich glaube ich werde zum schwarzfahrer ist auch günstiger :3

Wenn man dir das so sagt, wird das ja wohl so stimmne...