Als Kleinunternehmer in den Niederlanden einkaufen (Steuer)?

4 Antworten

wenn ich in den Niederlanden als Kleinunternehmer einkaufe sollte ich die VAT-Nummer eingeben und die 6% als Steuern nicht bezahlen oder die 6% bezahlen?

In dem Fall kaufst Du zum Nettopreis ein.

In den Niederlanden ist 6 % allerdings der ermäßigte Satz, der normale sind 21 %.

Die Kleinunternehmerregelung spielt für Auslandsgeschäfte keine Rolle.

Wenn ich die 6% nicht bezahle, wo werden die Produkte dann versteuert, wenn ich auf meinen Rechnungen keine MwSt. ausweisen darf.

In Deutschland durch Dich mit 19 % (oder ggf. dem ermäßigten Satz).

Die MwSt. fällt unabhängig davon an, ob Du die Ware im Ausland mit oder ohne USt. kaufst.

In dem Fall bist Du verpflichtet eine Zusammenfassende Meldung über Elster zu erstellen, ggf. kann auch eine USt.-Voranmeldung notwendig werden.

Hallo. Wenn Du ein Kleinunternehmen hast was von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) befreit ist, kannst Du nicht Umsatzsteuerfrei in Niederlande einkaufen.

Wenn Du eine Umsatzsteuernummer beim Finanzamt Deutschland hast, musst Du in Holland die UST-Nr beim Einkauf mit angeben, damit der Niderländer Dir die Ware Steuerfrei verkaufen kann.

Wenn Du die Ware in Deutschland weiter verkaufst, musst du die mit 19% MwSt verkaufen und die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.

Wenn Du die Ware für dein Betrieb brauchst oder verbrauchst, musst Du keine Mehwertsteuer ans Finanzamt zahlen

Also dann doch eine Rechnung mit MwSt. ausstellen, obwohl auf die Umsatzsteuerpflicht verzichtet wird?

@jason212

Nein. Wenn Du im Ausland als Unternehmer mit Umsatzsteuer beim Finanzamt einkaufst, dann Rechnung in Niderlande OHNE Mehrwertsteuer.

Du musst aber nachweisen, dass Du eine Umsatzsteuernummer in Deutschland hast, damit der Niederländer die die Rechnung Netto ohne Steuer ausstellen darf

@niemand83

Du musst aber nachweisen, dass Du eine Umsatzsteuernummer in Deutschland hast, damit der Niederländer die die Rechnung Netto ohne Steuer ausstellen darf

Es reicht, wenn der Fragesteller eine valide USt-ID-Nr. hat. Diese kann der Verkäufer nämlich jederzeit selbst prüfen ohne das es einen weiteren Beweis braucht.

Wenn Du die Ware für dein Betrieb brauchst oder verbrauchst, musst Du keine Mehwertsteuer ans Finanzamt zahlen

Das wird in dem Fall nicht funktionieren, da die USt. in Deutschland auf jeden Fall anfällt, der Kleinunternehmer aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.

niemand, so wie du das beschreibst, funktioniert das leider nicht.

Er muss egal wo er einkauft, die Umsatzsteuer (MwST) bezahlen.

Da er diese nicht geltend machen kann, sprich seine verausgabte mit der vereinnaten MwST verrechnen, bleibt er auf der bezahlten MwsT sitzen, wenn er diese nicht auf seine Waren mit aufrechnet.

@Griesuh

Falsch ! Nur National ! Nicht International. Vorsteuer kann von internationalen Einkäufen kann man NICHT mit der Umsatzsteuer verrechnen

Zum einen: es gibt keine Kleinunternehmer. Das kennt das Gewerberecht nicht.

Was du meinst, du nutzt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das ist eine steuerrechtliche Angelegenheit.

Das bedeutet für dich: egal wo du einkaufst, es ist für dich immer die MwST zu bezahlen.

Somit ist diese Ware versteuert.

Jedoch kannst du diese MwST beim FA nicht geltend machen, denn du darfs auch auf deinen rechnungen die MwST nicht extra ausweisen.

Deshalb musst du diese immer direkt auf deinen VK mit einkalkulieren.

Die sogenannte Umsatzsteuer, fällt nicht noch mals an, so wie das xipolis meint, denn die Umsatzsteuer ist die MwST.

Und da du von dieser befreit bist, bzw. das FA diese bei dir nicht einzieht, kannst du deine verausgabte MwST ( Umsatzsteuer) auch nicht gegen rechnen.

Mein Tipp: suche dir einen Steuerberater, dort wird dir umfänglich geholfen.

DU musst die Steuern bezahlen. Die Kleinunternehmerregel befreit dich nicht davon