Als Feuerwehrangehörige/-er mit "Gelblichtkennleuchte" zum Gerätehaus?
Hallo :)
Ich wollte mal fragen, ob es rechtlich irgendwelche Konsequenzen gäbe, wenn man bei einer Alarmierung mit einer Gelblichtkennleuchte z.B. von Hella auf seinem Privat-PKW anrückt. Oder benötigt man dafür eine Genehmigung?
Da Blaulicht ja eher weniger "legal" für Privatpersonen ist, hätte ich als Alternative das gelbe Licht in Erwägung gezogen. Ich bin selbst bei der FF in meinem Ort tätig (allerdings noch nicht im aktiven Dienst sondern in der JF) und hatte die Idee mir eine Kennleuchte für meinen aktiven Dienst für mein späteres Auto zu kaufen.
Deshalb wollte ich erstmal fragen, ob es denn theoretisch und praktisch erlaubt wäre sich so ein Ding auf's Dach zu packen, bevor ich in den nächsten Jahren irgendwann mal 100-200€ für nix und wieder nix ausgebe.
Falls es nicht erlaubt sein sollte, dann gebe ich mich eben mit meiner Warnblinkanlage zu frieden.
Danke schon mal im Voraus für die Antwort(en)
LG LifeSaver112 :D
10 Antworten
Erstens ist es nicht erlaubt. Zweitens ist auch Warnblinklicht nicht erlaubt, wenn du zum Einsatz fährst, da nach § 38 StVO gelbes Blinklicht vor Gefahren warnt.
https://dejure.org/gesetze/StVO/38.html
Da du dich im Straßenverkehr so zu verhalten hast, dass du niemanden gefährdest, trifft das also nicht zu. Du hast zwar bei einem Einsatz, bei dem höchste Eile geboten ist, Sonderrechte im Straßenverkehr, jedoch kein Wegerecht. Und das auch nicht mit Kennleuchte.
Beziehungsweise mit Dachaufstellern mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" allgemein?
Auch verboten, da zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen zugelassen sein müssen. Und das sind die Dinger nicht. Unbeleuchtete Dachaufsetzer darf man verwenden. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass diese sich nicht während der Fahrt lösen können. Fliegt das Teil weg und jemand kommt dadurch zu Schaden, bekommst du Ärger.
Zu dem Thema empfehle ich immer sich mal das http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_11_09.pdf durchzulesen.
Ansonsten sind StVO und StVZO auch ganz guter Lesestoff.
Warnblinkanlage ist ja nun der größte Quatsch. Die ist nur zu den in der StVO beschriebenen Anlässen zulässig und von Feuerwehr steht dort überhaupt nichts.
Da Blaulicht ja eher weniger "legal" für Privatpersonen ist
Es gibt da eigentlich kein "legaler" und "weniger legal". Es sind nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug! Ob die nun gelb, grün, blau oder pink leuchten, ist erstmal egal.
Falls es nicht erlaubt sein sollte, dann gebe ich mich eben mit meiner Warnblinkanlage zu frieden.
Auch das ist nicht erlaubt! Der Warnblinker ist dafür da, andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein liegengebliebenes Fahrzeug auf der Straße steht, oder man an einen Stau heran fährt.
Allerdings solltest du tunlichst vermeiden, auf dem Weg zum Gerätehaus eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen! Denn damit verstößt du direkt gegen denselben Paragraphen der StVO, der dir überhaupt Sonderrechte zugesteht. Dementsprechend hat der Warnblinker auf dem Weg zum Gerätehaus genauso ausgeschaltet zu bleiben, wie du kein Blaulicht aufs Dach stellen darfst.
Es ist doch eigentlich ganz einfach:
Du nimmst dein StVO-konformes Fahrzeug und fährst damit StVO-konform zum Gerätehaus. In Situationen, in denen du ohne Gefährdung anderer deine Eintreffzeut deutlich verkürzen kannst, kannst du dir kleine Freiheiten erlauben, z.B. an der roten Fußgängerampel direkt losfahren, wenn alle Leute drüber sind, und nicht erst warten bis sie grün wird.
Deine komplette Frage ist illegal. Was passieren könnte? Deine Kameraden und dein Wehrführer werden dich als Vollidiot abstempeln der in der Grundausbildung und in der Fahrschule nicht aufgepasst hat. Dir können Amtsanmaßung vorgeworfen werden. Du betreibst nicht zugelassene Zusatzbeleuchtung also hast du dein Fahrzeug verändert bzw. fehlt dir die Genehmigung dafür. usw.
Du darfst vorsichtig flotter fahren. Blinker lass mal schön aus.
Na ja, fragen ist nicht illegal, und besser er fragt anstatt sich vor seinen Kameraden gleich zum Klops zu machen. Aber Recht hast du.
Nein, auch gelbe Warnleuchten darfst du nicht an deinem privaten Fahrzeug verwenden. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html
Dürfte ich die Warnleuchte theoretisch zum Absichern einer Unfallstelle benutzen, wenn ich quasi als Ersthelfer vor Ort bin? (Also nicht während dem Fahren)
Ja, wenn es sich um eine Leuchte mit E-Zulassung handelt.
https://www.reichelt.de/kfz-rundumleuchte-blinkleuchte-12v-kfz-30400-p151780.html
Ok danke :)
Und wie sieht es mit beleuchteten Dachaufstellern aus?