Als fahrer bei KFZ Versicherung meiner Mutter anmelden

12 Antworten

Du solltest auf jedem Fall die Versicherung informieren, dass du als zusätzlicher Fahrer eingetragen wirst. Zwar muss die Versicherung bei einem Haftpflichtschaden trotzdem zahle, kann dann aber den Vertrag rückwirkend umstellen, so dass du fahren durftest und die entsprechenden Beiträge nachfordern. Auch kann sie dann eine Vertragsstrafe zum Beispiel in Höhe eines Jahresbeitrages einfordern

Fragt mal bei der Versicherung nach, ob du nur für einen bestimmten Zeitraum als Fahrer eingeschlossen werden kannst. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, dass für einen vorher festgelegten Zeitraum(meist max. 4 Wochen einmal im Jahr) zuschlagfrei eine namentlich und mit Geburtsdatum angegebene Person fahren darf.

SO EIN QUATSCH!! einiges war im Ansatz schon richtig, ABER: Die Haftpflicht zahlt immer, kann Dich aber bis zu 5.000 € in Regress nehmen. Die Kasko muss nicht zahlen (in Deinem Fall).

LÖSUNG: Ruf bei der Versicherung an, lass Dich für den bestimmten Zeitraum eintragen. Oft ist dies sogar ohne Mehrbeitrag möglich. Die Richtlinien sind da unterschiedlich.

Die Haftpflicht zahlt immer, kann Dich aber bis zu 5.000 € in Regress nehmen.

@helpme87

Also hilfreich waren deine Antworten bisher nie, ausser einer zwischenmenschlichen Fragestellung! Wieso sollte dies sich hier ändern???

Du hast einfach die erste Hälfte der Regreßregelung unterschlagen, wo z.B. wichtige Informationen über den Vorsatz und die grobe Fährlässigkeit geregelt werden!

Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

D.3.1 (1) Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich eine in D.1 und D.2 geregelte Pflicht, haben Sie oder die mitversicherte Person keinen Versicherungsschutz.

Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person die Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Weisen Sie oder die mitversicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

2) Abweichend von Abs.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie oder eine mitversicherte Person die Pflicht arglistig verletzen.

@siola55

Verletzen Sie oder eine mitversicherte Person die Pflichten grob fahrlässig, ...

Und daher wohl auch der weit verbreitete Irrglaube, die Kfz-Haftpflicht zahlt schon allgemein bei grober Fahrlässigkeit nicht.

Dabei bezieht sich das "grob fahrlässig" dort allein auf Obliegenheitsverletzungen. ;)

@siola55

Guten Morgen siola55, ich weiß zwar nicht, weshalb Du gleich persönlich wirst, aber vielleicht hilft Dir die "einfachere Erklärung" fürs Verständnis weiter:

Quelle: http://www.kfz-versicherungen.com/haftpflichtversicherung/regress-des-haftpflichtversicherers-und-haftungsteilung/

Zitat: Regress ist auf 5.000 Euro begrenzt

Die Regressansprüche des Versicherers sind bei Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer und den darauf zurückzuführenden Verlust des Versicherungsschutzes aber nicht unbegrenzt. § 5 der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung begrenzt den Regress des Haftpflichtversicherers auf 5.000 Euro. Diese Grenze gilt für Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Bei Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Regressanspruch des Haftpflichtversicherers auf 2500 Euro begrenzt – lediglich bei besonders schwerwiegenden Verstößen gilt auch hier die Obergrenze von 5.000 Euro – insbesondere im Zusammenhang mit einer schwerwiegenden Verletzung der Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht. Für die Begrenzung der Regressansprüche spielt es keine Rolle, ob ein Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Entwendet ein Dieb das versicherte Fahrzeug, kann er in voller Höhe in Regress genommen werden.

Die maximale Regresshöhe kann überschritten werden, wenn dem Versicherungsnehmer sowohl eine Pflichtverletzung vor dem Versicherungsfalls als auch eine Pflichtverletzung nach dem Versicherungsfall vorzuwerfen sind. Dann werden beide Beträge addiert, so dass eine Forderung von 7500 Euro möglich ist.

@helpme87

@helpme87,

schön, dass du das Ganze auch noch zitierst, denn das unter dem Link können wir 1. durchaus selber lesen und 2. kennen es auch schon. ;)

Allerdings passt dies alles nicht zum hier vorliegenden Fall! Informiere dich lieber mal richtig bezüglich Obliegenheitsverletzungen.

Und @siola55 wird sicher wissen, was sie schreibt, ist sie im Gegensatz zu dir nämlich direkt aus diesem Fach!^^

Richtig ist: die VS kann die Jahresprämie rückwirkend angleichen und ggf. noch eine Vertragsstrafe in Höhe von 40-200 % einer Jahresprämie fordern.

Es muss nicht jeder Fahrer "eingetragen" sein. Aber, je nach aktuell vorliegendem Vertrag, wird es die Versicherung vermutlich interessieren, dass ein Fahrer unter 25 das Fahrzeug steuert. Sowas treibt nämlich die Prämien in die Höhe und wird deshalb, wieder vermutlich, bisher beim Vertrag deiner Mutter ausgeschlossen sein. Also: wenn im Vertrag eine Altersgrenze für Fahrer eingetragen ist und du diese Grenze unterschreitest, solltest du die Versicherungsgesellschaft einfach mal anrufen.

oder wenn die subjektiven Merkmale einen bestimmten Personenkreis angeben, wie beispielsweise: "Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft"...

es kostet etwas mehr und die meldung kann man sofort vornehmen (versicherungsagent aufsuchen)

Oder einfach anrufen. Geht auch.

So wie ich das mitbekommen is das ja so das die Versicherung bei einem Schaden nicht haftet wenn ich nicht als Fahrer eingetragen bin, richtig?

Absolut nicht! Die Versicherung ist Fahrzeugbezogen, nicht Personenbezogen. Verursacht das Fahrzeug irgend einen Schaden, dann wird der Schaden von der Versicherung ersetzt, egal warum der Schaden entstanden ist. Ob und wer da am Steuer saß ist egal.

"Fremde" fahren zu lassen erhöht das Risiko, dass mit dem Wagen Unfälle verursacht werden, also sind auch die Beiträge höher. Meldet Dich Deine Mutter an, muss die mehr Beiträge bezahlen. Das anmelden geht sehr schnell, allerdings gilt die Beitragserhöhung dann normalerweise für ein ganzes Quartal oder länger. Kostet also einiges.

Meldet Deine Mutter Dich nicht an und Du verursachst einen Unfall, dann wird Deine Mutter rückwirkend hochgestuft, muss also Beiträge für ein ganzes Jahr rückwirkend zahlen so als hätte die Dich vor einem Jahr bereits angemeldet.

absoluter Schwachsinn!

@helpme87

Ganz ohne (?) und nur für Dich. Selten so gelacht. Es gibt eben Versicherungen, die bestrafen die VN mit einem Jahresbeitrag und auch mit einer Nachforderung für das ganze Jahr und dies macht der Marktführer eben nicht. Auf irgend eine Kompetenz kommt es dabei nicht an. Dein geballten Fachwissen geht mir auf den Senkel. Belese Dich, oder bleibe bei so banalen Fragen einfach weg.

@helpme87
absoluter Schwachsinn!

Ist nur selbiger Kommentar von dir, denn die Antwort von @Commodore64 ist korrekt!