Als Einzelunternehmer Spendenquittung ausstellen

5 Antworten

Nein, als Unternehmer darfst Du keine Spendenquittungen ausstellen. Eine Spendenquittung darf nur eine Organisation ausstellen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Dazu müsstest Du dem Finanzamt regelmäßig nachweisen, dass Du keine Gewinne erzielen willst und all das eingenommene Geld dem gemeinnützigen Zweck hast zukommen lassen.

Um welchen gemeinnützigen Hintergrund geht es denn?

"habe einen gemeinnützigen Hintergrund"

Entweder Du hast die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt oder nicht; die Anerkennung gibt es für Körperschaften (i. d. R. Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH).

Wenn Du im Rahmen eines nicht gemeinnützigen Unternehmens "Spenden" einnimmst, sind das regluär zu versteuernde Einnahmen.

Wenn Du als Unternehmen oder privat Sammlungen für einen gemeinnützigen Zweck durchführen solltest, dann sind die Spenden auch abzuführen; Du kannst dann keine anerkennungsfähige Zuwendungsbescheinigung ausstellen und auch keine für die Weiterleitung der Spenden erhalten - eine Zuwednungsbestätigung könnten nur die Spender selbst von der Organisation erhalten - dazu ist bei Sammelspenden eine Aufstellung der weitergeleiteten Einzelspenden mit einzureichen.

Ntürlich kannst du Spendenquittungen ausstellen, aber wenn du nicht als gemeinnützig ANERKANNT und mit rechtskräftigem Bescheid festgestellt worden bist, mußt du deine Einnahmen versteuern nach ganz normalen Sätzen.

Nein, das darf er nicht. Die Spendenquittung wird ja derjenige, der die Spende getätigt hat, seinem Finanzamt vorlegen und entsprechende seine Steuer kürzen. Dafür macht sich der Aussteller der Spendenquittung haftbar..

Spendenquittungen darf nur ausstellen, wer als gemeinnützig (Finanzamt) anerkannt ist. Also gilt es einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Spendenquittungen darf er ausstellen, aber wenn Gemeinnützigkeit nicht vorliegt, sind die Einnahmen ganz normal zu versteuern.

@stern311

Er darf ohne ANERKENNUNG der Gemeinnützigkeit EINE Spendenquittungen ausstellen. Oh sorry, doch er darf, aber die wird das Finanzamt des Spenders nicht anerkennen,

@stern311

Er muss nicht nur seine Einnahmen ganz normal versteuern, er muss auch die Steuer nachzahlen, die der Spender sich von seinem Finanzamt zurückholen wird. Er zahlt also seine Steuern UND die des Spenders.

Was willste den für ein Unternehmen mit einem gemeinnützigen Hintergrund gründen? Das hört sich für mich erst mal etwas zwielichtig an. Willst du von den spenden Leben oder was? Das musste schon mal etwas genauer erklären.