Alleinerziehend elternzeit erste wohnung?

3 Antworten

du gehst zum arbeitsamt und stellst einen antrag auf alg2, einen antrag auf babyerstausstattung, einen antrag auf wohnungserstausstattung etc. das jc kommt prüfen. was brauchst du wirklich an erstausstattung, was braucht baby wirklich noch.

erstausstattung baby:

- ein kinderwagen ca. 150 euro

- ein kinderbettchen gebraucht mit matratze ca. 100 euro

- babysachen ca. 300 euro. das ist alles was du bekommst.

unter umnständen noch ein schrank oder eine wickelkomode für 50-80 euro.

hast du schon einen kinderwagen, ein bettchen u. kinderklamotten. dann benötigst du keine erstausstattung für das baby. aber vielleicht für die wohnung:

- bett für dich, kleiderschrank, küche, herd, tisch, stuhl, geschirr, besteck, gardinen etc.

bei der bundestiftung mutter und kind kannst du keinen antrag mehr stellen. dafür ist es zu spät, das geht nur während der schwangerschaft.

ganz wichtig: sorge sofort dafür, dass die verhältnisse deines kindes vernünftig geregelt werden. lass sofort den vater eintragen oder fordere auf zur feststellung per gericht. in dieser zeit wirst du aufgefordert unterhaltsvorschuss zu beantragen, solange kv sich weigert für dich und das kind zu zahlen.auch das solltest du ganz zügig in die wege leiten.

beim jc und beim jugendamt bist du gezwungen den vater anzugeben und mitzuarbeiten, sonst kostet es dich leistungen im schlimmsten falle.

also:

1. vaterschaft angehen und klären

2. parallel dazu einen antrag auf alg2 stellen

3. antrag auf wohnung erstausstattung und babyerstausstattung

4. 3 angebote einer wohnung vorlegen. das was du unbedingt haben willst, sollte das günstigste sein. kläre vorher auf jedenfall wie teuer die miete für zwei personen maximal sein darf.

5. fordere unterhalt beim kv ein für das kind

6. fordere unterhalt für dich ein in form von betreuungsunterhalt.

eine erstausstattung bekommst du z.b. auch bei der "bundesstiftung mutter und kind" die erstaustattung vom amt und kaution bekommst du erst wenn du leistung beziehst. elterngeld wird dank der cdu auf alg2 angerechnet. 

ich an deiner stelle würde vorerst nicht zum jobcenter gehen. such dir eine angemessene wohnung die später auch vom amt bezahlt wird. kaution holste dir bei moneyfix, denn auch beim jobcenter musst du die kaution in raten zurück zahlen. sobald du die wohnung hast ab zur bundesstiftung mutter und kind. dort versuchen so viel wie möglich raus zu schlagen. danach zum jobcenter und alg2 und eine erstaustattung beantragen.

@EichelKobold

vom elterngeld bleiben dir dann 399 euro. dein kind bekommt ca. 50 euro alg2 + kindergeld. miete wird vom amt bezahlt.

@EichelKobold

achso, und da du das elterngeld noch nicht bekommen hast wird es ja auch rückwirkend bezahlt. das heisst du hast auch ohne kautionskredit genug geld für die kaution. xD

@EichelKobold

Das leider nicht, da ich ja im Moment quasi auf pump lebe :(

@jackie241

na das gibst du bei der bundesstiftung auf jeden fall mit an :)

@EichelKobold

das kind wurde bereits geboren. ein antrag bei der bundestiftung ist nicht mehr mgl. der kann nur gestellt werden während schwangerschaft.

quatsch

zuerstmal mache eine Vaterschaftsfeststellung und dann zeige den an damit der Dir den Mindestunterhalt zahlt..

 wenn Du nachweislich erfolglos bist springen  Ämter mit Unterstützungsleistungen ein.. die Ämter brauchen den nachgewiesenen Vater damit die sich von dem die ausgelegten Gelder wiederholen können