Alleine mit 18 und Prüfbescheinigung fahren?
Ich habe am 02.02. Geburtstag und wollte da gleich meinen führerschein beim Landratsamt abholen. Darf ich alleine mit meiner "Prüfbescheinigung für das begleitende Fahren ab 17 Jahren" fahren um meinen Führerschein abzuholen? Oder muss trotzdem eine Begleitperson mit fahren da ich nur diese Bescheinigung habe.
7 Antworten

Du darfst alleine fahrne, Du bist bereits jetzt schon im Besitzt einer Fahrerlaubnis der Klasse B, nur dass Du bis zum 18. Geburtstag eine Begleitperson mitnehmen musst. Die Auflage entfällt an Deinem Geburtstag um 0:00 Uhr, ab da darfst Du alleine fahren.
Deine Prüfbescheinigung gilt noch drei Monate für Fahrten im Inland, solange hast Du Zeit, Deinen Führerschein abzuholen, damit darfst Du dann auch im Ausland fahren.

Schau mal genau auf die Prüfbescheinigung - da steht sogar drauf, dass sie noch drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig ist ;-)
Und ab deinem 18. Geburtstag darfst du auch alleine fahren. Ob das auch draufsteht, weiß ich nicht.
Das gilt aber nur in Deutschland. Im Ausland darfst du erst fahren, wenn du den Kartenführerschein in den Händen hältst.
Viele Grüße
Michael

Wie lange muss ich eigentlich in Begleitung fahren?
Die Vorschrift gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Was passiert, wenn ich meinen Kartenführerschein nach meinem 18. Geburtstag nicht gleich abhole?
Die Prüfungsbescheinigung aus dem Begleiteten Fahren ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. In dieser Phase entfällt bereits die Auflage, nur in Begleitung zu fahren.
Danach ist die Prüfungsbescheinigung jedoch abgelaufen.
Daher sollte der Fahranfänger oder die Fahranfängerin seinen oder ihren Kartenführerschein bis spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abgeholt haben .
https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/faq-jugendliche.html