Alg2 Antrag falsch was nun?
Hallo Wie fange ich jetzt an hmm!!! Ich bin der Meinung mit mein Antrag stimmt was nicht ich bin seit 1 Jahr verheiratet meine Frau hat ein Kind mit in der Ehe gebracht es ist 3 jahre alt.Meine Frau selber macht noch eine Ausbildung plus Bab und Lehrlings Gehalt ich Liste mal auf was für Gelder kommen.
Mein Frau: Ausbildungsgehalt 266€ Kindergeld 2x188 kindergeld für sich und denn kleinen Bab 512€ Wir zahlen 495€ Miete Ich bekomme laut Jobcenter 200€ plus Miete 330€ für mich und Kleinen meine Frau muss ihren Anteil selber zahlen.Das Jobcenter meint es ist alles richtig berechnet ich selber bin einer anderen Meinung kann mir da vielleicht einer helfen???
Bitte keine Kommentare von wegen such dir Arbeit ich habe mehre Bewerbung am laufen 6nd wenn alles gut geht wie es aussieht im Dezember wieder arbeit
2 Antworten
So wie ich das hier übersehen kann,sollte die Berechnung einigermaßen korrekt sein,denn deine Frau hat mehr Einkommen als Bedarf und dann wird der Überschuss nach Abzug ihres eigenen Bedarfes auf den eurigen angerechnet,deshalb bekommst du auch nur 200 € für den Lebensunterhalt,die 330 € für eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bekommst du ja !
Demnach würden hier noch 360 € Regelsatz für dich und 234 € Regelsatz fürs Kind bleiben und von den 234 € Regelsatz des Kindes würden seine 188 € Kindergeld abgezogen,es würden ihm also nur noch 46 € fehlen + deine 360 € sind das dann 406 €.
Von den 406 € bekommst du ja noch 200 € vom Jobcenter gezahlt,demnach sollte deine Frau dann 206 € über ihrem Bedarf liegen,denn sie hat ja dann insgesamt 966 € pro Monat und das liegt selbst nach Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll über ihrem Bedarf und dann wird der Überschuss auf euch angerechnet,weil ihre eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet.
Denn der Bedarf von deiner Frau und dir liegen derzeit bei 360 € Regelsatz + 1 / 3 der KDU - Warmmiete = 165 €,gesamt also jeweils 525 €.
Du siehst also,deine Frau hat hier 441 € über ihrem Bedarf und davon gehen dann noch mal Freibeträge ab,es müssten dann also nach Abzug der 206 €,die zu eurer Bedarfsdeckung noch gefehlt haben,ca. 235 € an Freibeträgen bleiben.
Davon wird ein großer Teil auf die Brutto - Vergütung entfallen und er Rest ggf.für Aufwendungen die sie durch die Ausbildung hat,also z.B. Fahrkosten,die dann vom BAB - nicht angerechnet werden,also das anrechenbare Einkommen weniger als die von mir angenommenen 966 € ergibt.
Du könntest noch mal das Brutto angeben,dann kann ich die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll korrekt berechnen und was sie an Fahrkosten pro Monat hat.
Was den Unterhalt vom Vater betrifft,da soll sie beim Jugendamt eine Beistandschaft fürs Kind beantragen,die werden sich dann um den Vater und den Unterhalt kümmern,der Unterhaltsvorschuss ist ab der Heirat leider nicht mehr möglich.
Sie bekommt brutto wie auch netto fahrkosten betragen 53€ und von ihren Geld muss sie auch kita zahlen und der kleine bekommt gerade mal 1 Euro irgendwas vom Amt

Das sie auch Bruttoeinkommen hat ist mir klar,ich wollte die Höhe des Bruttoeinkommens wissen,denn das ist ja höher als das Netto was sie aufs Konto bekommt !
Was muss sie denn an Kita Kosten zahlen ?
Wenn ihr denkt das da etwas mit den Bescheid / Bescheiden nicht stimmt,dann könnt ihr nur einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X - stellen,dazu findest du im Internet auch Musterschreiben.

Das ist doch Schwachsinn,wie sollst du als Laie einen Fehler bei der Berechnung nachweisen,du musst nur angeben welche Bescheide auf was überprüft werden sollen,in deinem Fall auf die korrekte Anrechnung des Einkommens deiner Frau,auf den eurigen Bedarf !
Dann hat das Jobcenter diese Bescheide noch einmal zu prüfen und euch das ganze so mitzuteilen,dass ihr es als nicht Fachkundige auch versteht.
Wenn sie dann noch 175 € für die Kita zahlen muss,dann stimmt die Berechnung auf keinen Fall.
Kann sie diese Kosten nicht über das Jugendamt gezahlt bekommen,so ist es bei meinem Sohn und seiner Partnerin,er geht arbeiten und sie macht eine Maßnahme und das Jugendamt zahlt die Kita Gebühren,weil sie noch eine ALG - 2 Aufstockung bekommen.
Hat das Jobcenter euch ggf.aufgefordert diesen Antrag beim Jugendamt zu stellen und ihr seid dieser nicht nachgekommen ?
Dann kann es durchaus sein,dass dann diese einzusparenden Kosten als fiktives Einkommen angerechnet würden und deshalb zu wenig Leistungen für den Lebensunterhalt gezahlt werden.

Dann kann ich nur raten erneut einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB - X - zu stellen und die Musterschreiben aus dem Internet zur Hilfe zu nehmen !
Darin dann um verständliche Aufklärung bitten,warum ihr nur 200 € für den Lebensunterhalt bekommt,wenn ihr aus dem / den Bescheiden nicht schlau werdet,denn daraus muss ja die Anrechnung von Einkommen auf den Bedarf hervor gehen.
Es muss also ersichtlich sein,was vom Einkommen deiner Frau auf euren Bedarf angerechnet wird.
Sollte das keinen Erfolg haben,dann bliebe nach einer erfolglosen Ablehnung nur noch der Gang zum Sozialgericht.
Also wenn sie 266 € Netto hat,dann muss sie min.350 € Brutto haben und darauf hätte sie dann min.150 € an Freibetrag,die also schon mal von den oben genannten 441 € Überschuss abgezogen werden müssten und dazu käme dann ja der Beitrag von 175 € für die Kita,dann läge das anrechenbare Einkommen noch bei ca. 116€,demnach würden euch dann min.90 € pro Monat fehlen.
Wie oben berechnet würden ja 206 € fehlen,minus diese ca. 116 € anrechenbares Einkommen,würden dann diese ca. 90 € pro Monat ergeben.
Bei einer Bedarfsgemeinschaft wird das gesamte Haushaltseinkommens berücksichtigt. Das Geld was "du" bekommst bekommt IHR ergänzend zum Einkommen. Du zählst da nicht als Einzelperson sondern als Teil der Bedarfsgemeinschaft. Wenn Deine Frau nach der Ausbildung richtig verdient wird vom den Leistungen vom Amt noch mehr abgezogen oder dies sogar komplett gestrichen. Ist korrekt. Wenn Du die Familie finanziell unterstützen möchtest solltest Du Dich um Arbeit bemühen. Bekommt Deine Frau keinen Unterhalt für das Kind vom Kindsvater oder hast Du den in der Aufzählung vergessen?
Ich habe ab Dezember wieder arbeit sp ist es nicht nein der Kindesvater will oder kann nicht zahlen aber wir wissen das er arbeitet davon abgesehen kümmert er sich null
Dann sollte Deine Frau mal schleunigst prüfen lassen ob er nicht kann oder nicht will. Bei nachweislich "nicht kann" habt ihr Pech. Bei "nicht will" kann er gezwungen werden. Kredite, Schulden spielen übrigens keine Rolle bei dieser Feststellung, nur das Einkommen selbst.