ALG2 Anspruch als FOS Schülerin?

2 Antworten

Nein, DU hast keinerlei Anspruch auf ALG 2. Auch nicht auf Wohngeld.

Würdestdu BaföG bekommen und würde das nicht ausreichen, um deinen Mietanteil zu finanzieren, dann könntest du theoretisch einen Mietzuschuss vom JC auf Antrag bekommen. Aber da geht es praktisch nur um geringe Summen und setzt erstmal den bezug von BAB oder BaföG voraus.

Für deinen Unterhalt sind deine Eltern verantwortlich. Die schulden dir inklusive Kindergeld 670 Euro Barunterhalt. Dieser Unterhaltsanspruch wird aber mit deinen Einnahmen verrechnet!

Nein, irgendeinen Anspruch auf ALG 2 hast du nicht. Dafür hättest du dir den Einzug in die Wohnung vom JC genehmigen lassen müssen. Diese genehmigung bekommen unter 25-jährige jedoch nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes. Du hast die aber noch nicht einmal versucht zu bekommen. No way.

Also kann ich gar nichts machen? Unterhalt bekomme ich von meinen Eltern nicht... Kein Weg

Dann muss ich mich weiter so rumschlagen?

Momentan klappt es Geldtechnisch, ich leben halt nur am Limit und kann mir nichts anderes Leisten als die Miete.

Ich bin mit guten Gründen ausgezogen, falls jetzt jemand meinen sollte, dass ich hätte zuhause bleiben sollen oder dahin zurück geben.

@JennieEl

Du kannst dir natürlich auch neben der Schule einen Job suchen, der besser bezahlt wird, als der jetzige, es hindert dich niemand daran. Unterhalt muß notfalls eingeklagt werden, dazu besteht die elterliche Pflicht bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast. Übrigens auch für deinen Partner.

@JennieEl

Grundsätzlich sind dir deine Eltern zu Barunterhalt verpflichtet, da du über 18 bist. Ihre Unterhaltspflicht erstreckt sich über 670 Euro inklusive Kindergeld abzüglich deiner Einkünfte (wobei dir ein Freibetrag von 90 Euro zusteht). Die Frage ist jetzt, ob deine Eltern dir Unterhalt leisten können oder nicht. Wenn sie es eigentlich könnten aber nicht tun, dann musst du sie halt verklagen. Alternativ kann man vielleicht beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen und seinen Rechtsanspruch an die abtreten. Dann könnten die deine Eltern verklagen. Vermutlich geht das aber leider nicht... :-)

Sind deine Eltern wiederum nicht leistungsfähig, hättest du VOR deiner Wohnungsnahme mit dem JC abklären müssen, ob du einen wirklich wichtigen Grund zu einer eigenen Wohnung hast. Du kannst es trotzdem versuchen und einen Antrag stellen (wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind). Aber große Hoffnungen würde ich da nicht investieren.

So musst du dir entweder einen besser bezahlten oder eben einen 2. Job suchen.

@YK1972

Ich danke dir für deine Antwort!

Ich bin leider machtlos im Moment..

Und auf der ständigen Suche nach einem 450€ Job! :D Jeder im Umkreis bei mir hat meine Kontaktdaten und meldet sich, falls was frei wird.

@Atzec

Ich danke euch!!!

Du hast keinen Anspruch auf Leistungen durch das Jobcenter, da es Eltern gibt die dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. Notfalls ist dieser Unterhalt einzuklagen. Es sei denn, sie können nicht leisten, weil sie selbst zu wenig haben. 

Das ist übrigens auch die Voraussetzung für BaföG oder BAB, dass die Eltern nicht leisten können. Ob sie wollen, danach wird nicht gefragt.

Ok dann kann ich leider rein gar nichts machen.. Meine Mutter meinte, wenn ich Unterhalt einklagen würde, würde das nichts bringen, da meine Eltern sehr gut rechtschutzversichert sind. Ich hingegen habe gar nichts juhuu

@JennieEl

Der Unterhalt steht dir gesetzlich zu,da können sie 10 Rechtsschutzversicherungen haben,die bringen da alle nichts,wenn sie leistungsfähig sind und du Unterhaltsanspruch geltend gemacht hast,den musst du nämlich ab deinem 18 Lebensjahr selber bei ihnen einfordern !

@isomatte

Genau so sieht es aus. Und du kannst dir einen Beratungshilfeschein holen und dir ebenfalls einen Anwalt nehmen, der deine Rechte durchsetzt.