Alg 2 und Verletztengeld?

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Ihr werdet durch deine Schwangerschaft gleich als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) eingestuft und sein Verletztengeld als sonstiges Einkommen auf euren Bedarf angerechnet.

Entweder hast du deinen Link nicht ganz oder nicht richtig durchgelesen, denn sonst wäre dir aufgefallen das es darin um das SGB - lll ( Arbeitslosengeld / ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit und um das SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) vom Jobcenter geht.

Im ersten Fall handelt es sich um eine Versicherungsleistung, daher auch keine Anrechnung als Einkommen, im zweiten Fall ist es eine Sozialleistung, deshalb wird es auch als Einkommen dementsprechend angerechnet.

Er könnte davon wenn er sonst kein Erwerbseinkommen hat z.B. schon einmal 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, hat er noch ein KFZ - auch die Haftpflichtversicherung und wenn er noch eigene Verträge für seine Altersvorsorge hätte die staatlich ( wie Riester oder Rürup ) gefördert würden, könnte er auch diese Beiträge in Abzug bringen.

Ihr hättet dann derzeit min.Anspruch auf jeweils 374 € Regelleistung für den Lebensunterhalt + jeweils 50 % für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete.

Ab 2019 sind es dann jeweils 382 € und ab der 13 SSW - stünde dir bis zur Geburt ein Mehrbedarf von 17 % zu, berechnet aus den 382 € Regelleistung.

Danke dir für deinen Stern !

klar wird das angerechnet.. ist ja als Einkommen zu sehen

Hatte aber eine Seite gefunden gehabt die erläutert das es wohl nicht so wäre, dadurch bin ich verunsichert.?

Ich danke dir trotzdem 😊