ALG 2 Miete per Barzahlung?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ausgaben, die für die Berechnung der Unterbringungskosten relevant sind, die musst Du einfach belegen können, denn sonst könnte ja Jeder behaupten, was er möchte und gerade in den ersten 6 Monaten ist es interessant, weil Dir da z.B. Deine Unterbrinungskosten so oder so bezahlt werden, egal ob angemessen oder nicht.

Ich habe mal Eigentum besessen und hatte auch einen Mieter und dann brauchte ich Arbeitslosengeld II und mein damaliger Mieter auch und da wurden die Mietzahlungen tatsächlich bar geleistet und der hatte keine Probleme seine Ausgaben so anzugeben, doch ich sollte meine Einnahmen belegen und dann habe ich die wirklich ausgelacht und gesagt oder gar geschrieben, dass doch mein Mieter seine Ausgaben angegeben hätte und ich entsprechende Einnahmen und es wohl übereinstimmen würde. Danach hatte ich Ruhe, doch es ist schon merkwürdig, dass ich da Nachweise erbringen sollte, die ich nicht hatte und mein Mieter keinerlei Probleme hatte, denn dem seine Ausgaben wurden so übernommen und mir dann als Einnahme abgezogen. Da machten Belege keinerlei Sinn.

Mein Mieter hatte keine Probleme ohne Belege die Ausgabe anzugeben.

Doch für Dich persönlich solltest Du Dir Zahlungen immer belegen lassen, egal, ob Du an Familie, Freunde oder gute Bekannte etwas leistest. Du hast z.B. mit dem Nachweis der pünktlichen Mietzahlung einen sehr guten Schutz, dass man Dich da raus haben möchte.

Ich glaube jedoch, dass Du dort kostenlos wohnst und trotzdem etwas mehr Geld haben möchtest. Ich kann das sehr gut verstehen, doch es ist nicht in Ordnung! Sei bei der Angabe so ehrlich wie möglich, denn Du kannst dermaßen einen auf den Arsch kriegen und Dich nie wieder davon erhohlen. Hast Du Kosten, die entstehen damit Du wohnen kannst, dann gebe die an, sind keine vorhanden, dann bitte nicht.

Das ist eher unüblich - und gar nicht gut. Was machst Du, wenn der Vermieter behauptet, nie die Miete erhalten zu haben?

Irgendwann verlangt das JC auch die Betriebskostenabrechnung. Die bekommst Du hoffentlich schriftlich.

Dem spricht nichts entgegen. Du bekommst die Leitung vom Jobcenter inkl. Miete auf dein Konto überwiesen, und hast dann weiterhin die Möglichkeit, das abzuheben und dem Vermieter in bar zu geben.

Allerdings würde ich dir sehr empfehlen, die jedes mal eine Quittung geben zu lassen. Falls es mal zu einem Streitfall kommen sollte, hast du ansonsten keinen Nachweis, bezahlt zu haben.

Cool sehr gut danke dir^^

@Rheinwehr

Zur Ergänzung: Am besten keine fliegenden Blätter, sondern Du kaufst Dir einen Quittungsblock, in dem Du jeden Monat eine Seite ausfüllst und unterschreiben läßt. Dann bleibt immer alles zusammen.

Wenn man etwas bar bezahlt, lässt man sich eine Quittung geben.

Somit habe ich keinen Nachweis der Vergangenen Monate über eine Barzahlung und würde in Zukunft auch gerne weiterhin meine Miete in Bar bezahlen.

Ist kein Problem, auch bei einer Barzahlung gibt es eine "Quittung" oder ähnliches die deine Zahlung bestätigt. Die solltest du dir unbedingt geben lassen.

Okay alles klaro^^ ich danke dir :)

Und die Mom macht das bestimmt auch nachträglich noch.