ALG 1 bei Abendschule oder Volkshochschule?

3 Antworten

Alg1 während der Abendschule bekommst Du nur, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Also tagsüber einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgehen willst & kannst und ich auch nachweislich darum bemühst.

Wenn Du der Arbeitsagentur z.B.mitteilst, dass Du neben der Abendschule eigentlich nur einen Mini-Job suchst, dann bekommst Du auch kein Alg1.

Außerdem wird das Alg1 auf die Zeit angepasst, wo Du Dich zur Verfügung stelltst, also bei Halbtags bekommst Du auch nur entsprechend das halbe Alg1.

Wenn du deine Erkrankung nicht durch ärztliche Atteste bzw.Gutachten belegen kannst,dann würdest du erst einmal 12 Wochen kein ALG - 1 bekommen,dann hast du erst mal eine Sperre !

Bist du noch unter 25,dann würdest du auch eine 3 Monatige Sanktion beim Jobcenter bekommen.

Hättest du Miete zu zahlen und würde dir die Obdachlosigkeit drohen,dann würde das Jobcenter auf Antrag deine Miete direkt an den Vermieter überweisen und dir würden Lebensmittelgutscheine zustehen.

Das würdest du dann in Form eines zinslosen Darlehns bekommen.

Außerdem stünde dir ALG - 1 nur zu,wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Würdest du nur halbtags arbeiten können,dann stünde dir auch nur die Hälfte deines ALG - 1 zu.

bzw. was wäre eigentlich besser VHS oder Abendschule ? VHS beginnt immer 8.30 und freitags wäre frei. die Abendschule ginge täglich von 17.00 bis 21.00 Uhr