Akzeptieren Kontrolleure auch ausgedruckte Handytickets bei Leuten die kein Handy bedienen können(z.B. ältere Senioren)?
4 Antworten
Bei Tickets, die ausdrücklich zum Ausdrucken vorgesehen sind (z. B. weil das jeweilige Unternehmen noch keine Chipkarten ausgeben kann), ja.
Ein Ausdruck eines Screenshots eines Tickets aus einer App ist dagegen nicht gültig.
Nein. Wenn man ein Ticket hat, das nur bei Anzeige in der App gültig ist (diese haben oft bestimmte Merkmale, die bei Screenshots fehlen), dann hat man mit einem Ausdruck eben kein gültiges Ticket.
Man kann Glück haben und damit durchkommen, aber sicher ist das nicht.
ich meine, es ist so, als ob man das ticket vergessen hat. aber dann muss man eben das ticket nachreichen(was man erwiesenermaßen und personalisiert zu dem Zeitpunkt hatte) und nicht die vollen 60€ zahlen
Nur, wenn es sich um ein personenbezogenes Ticket handelt.
Ja, ich meinte beim Deutschlandticket und ist ja personalisiert
Dann ginge das "nachzeigen" mit der Ermäßigung auf 7 € - natürlich nur innerhalb der Frist.
Hoffentlich stellen die sich nicht so an, hauptsache man hat ein Ticket und QR-Code ist QR-Code....
Na ja, der QR-Code auf dem Handy kann durchaus wechseln und ist als Screenshot zum Zeitpunkt der Prüfung womöglich nicht mehr gültig - aber warum besorgtst Du hier keine Chipkarte, da gibt es das Problem nicht?
ich brauchte sofort und auch anteilig für morgen - das ging so schnell anders nicht.
Ja, tun sie. Sonst frag sicherheitshalber das Verkehrsunternehmen.
Ja. So lange der QR Code vom Ticket mit ausgedruckt wurde, dass der Scanner das lesen kann.
Können sie, eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.
Woher soll jemand, der kein Handy bedienen kann, überhaupt ein Handyticket haben!?
Derjenige kann einfach am Automaten kaufen.
Über den PC kaufen und ausdrucken. Hab ich lange bei der DB so gemacht, und ich drucke es immer noch zusätzlich aus, als Sicherheit. Man kann es sich als PDF mailen lassen.
Das sind keine Handytickets.
Das sind Onlinetickets die explizit zum Ausdrucken gedacht sind.
aber man ist dann ja trotzdem in Besitz eines gültigen Tickets und muss daher nur ein geringes "erhöhtes Beförderungsentgelt" fürchten?