Aktien geerbt! Wer bekommt was nach der Scheidung?

4 Antworten

Soweit ich weiß, sind Schenkungen und Erbteile, die einer der beiden Partner während der Ehe bekommt, nicht Teil der Zugewinngemeinschaft. Bitte sprich aber darüber mit deiner Anwältin!

Wenn es nur Deine Tante war und nicht auch die seine (was ich nicht glaube) und er auch nicht von ihr im Testament bedacht wurde, dann hat er gar nichts zu wollen. Du hättest die Aktien auch nicht verkaufen müssen, sie waren allein Dein Eigentum. Erbschaften zählen nicht zum "Zugewinn in der Ehe", der geteilt werden muß. http://www.scheidungsfix.de/blog/erbschaft-als-zugewinn

Das, was ein Ehepartner allein in der Ehe erbt, gehört ihm auch nach der Scheidung allein - bzw. der "Geldwert" dessen. Es wird nur der Zugewinn daran geteilt.

Beispiel: die Aktien waren zur Zeit des Erbes 5000 Euro wert, haben aber zum Ende der Ehe einen Wert von 8000 Euro...., dann wäre der Zugewinn 3000 Euro. Die Aktien würden weiterhin dir allein gehören, aber von den 3000 Euro würden deinem Mann nun 1500 Euro zustehen.

Solltest Du die Aktien verkauft haben, so würde dir nach der Ehe dann ihr Geldwert zustehen, also bevor der ganze restliche Zugewinn aufgeteilt würde (Hausrat, Ersparnisse...) müssten deine 5000 Euro abgezogen werden.

Wann hast du geerbt? In der Ehe - dein Geld! Außerhalb der Ehe - erst recht dein Geld!

Anders: Vom gemeinsamen Haushaltsgeld kaufst du ein Los, das eine Million wert ist... Dann ist zu teilen.