AG sagt krank nach hause = Minusstunden?

5 Antworten

Naja, du bist heim, weil eine Kollegin dir dazu geraten hat. Dann hättest du am Montagnachmittag zum Arzt gehen könne und dir eine AU für den Montag holen können. Die geleisteten Stunden hätte man dir dann gutgeschrieben.

Wenn deine Chefin dich nach Hause geschickt hätte, wäre es was anderes, dann wäre der Arbeitstag als voll erbracht gewertet worden.

Das ist in vielen Betrieben so geregelt- bei uns auch. Geht ein Mitarbeiter einfach so heim, hat er Minus, meldet er sich bei mir krank und ich schicke ihn, dann bekommt er die Stunden auf die regelmäßige täglich Arbeitszeit aufgefüllt.

Ihre Vertretung hat das abgesegnet, da sie im Urlaub ist..

Mir geht's um das rechtliche, nicht was wäre wenn 😅 das Urteil steht ja fest.

@Biibooyeha

Das kann dir für deinen Betrieb die zuständige Gewerkschaft sagen. Frag eueren Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Dann lege ihr diese Urteile doch vor. Die kannst ja ausdrucken.

Also bin ich da auf der sicheren Seite? Oder ist das was im AV steht anders und hebt das Urteil in irgendeiner Hinsicht auf? Aber Rechtssprechungen sind ja höher gestellt als Verträge 🙈

@Biibooyeha

Auf der sicheren Seite wärst Du nur, wenn Du Dich beim Arbeitgeber krank gemeldet hättest - bist Du einfach "so" gegangen (nur auf Anraten einer Kollegin), kannst Du froh sein, dafür keine Abmahnung bekommen zu haben!

Wenn es so ist, dass Du Dich nicht ordnungsgemäß abgemeldet hast, solltest Du den Lohnabzug hinnehmen und ganz schön den Mund halten.

@verreisterNutzer

Dann wäre ich entweder krank in der Arbeit geblieben oder hätte meine Chefin in der Türkei anrufen sollen? Ihre Vertretung meinte ich soll heim, wenn die andere Schicht kommt.

@Biibooyeha

Vertretung wäre in Ordnung. Dafür ist sie ja Vertretung um so etwas entscheiden zu können.

@Biibooyeha

In der Fragestellung hast Du von einer Kollegin geschrieben - weder von einer Chefin, noch von einer Vertretung!

Wenn Du erst hinterher wichtige Fakten bringst, kommt hier alles durcheinander!

An dieser Stelle steige ich aus diesem Thread aus.

Bei uns ist das auch so geregelt. Fehlstunden ohne ärztliches Attest sind halt Fehlstunden.

Aber nur weil das so ist, heißt es ja nicht, dass es gesetzlich richtig ist..

"Fehlstunden ohne ärztliches Attest sind halt Fehlstunden."

Was allerdings nach dem in der Frage genannten Urteil nicht in Ordnung ist. Aber wenn Ihr es euch gelfallen lasst....

nein, das siehst du genau richtig.

In dem besagten Urteil steht doch ausdrücklich, dass der Tag als gearbeitet zählt, obwohl er nicht als voller Tag gearbeitet wurde. Eine Krankmeldung braucht erst ab dem nächsten Tag zu gelten. Und ab diesem Tag darf der Betrieb dann gerne, wie in deinem Arbeitsvertrag festgehalten, eine Bescheinigung verlangen.

Im Übrigen ist der Arbeitsvertrag ohnehin widersprüchlich formuliert. Der Betrieb darf zwar die Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen. Diese darf dann aber, gerade wenn man sie mit der Post schickt, gerne auch mit der Post geschickt werden und kommt dann eben nicht mehr am gleichen Tag an.

Im Vertrag steht aber dass die Bescheinigung am ersten Tag vorzulegen ist, was sich so anhört, als müsse sie an diesem Tag schon im Betrieb sein. Es wird aber niemand verlangen können, dass man zum Beispiel mit Gipsbein in den Betrieb humpelt, um den Schein abzugeben.