Ärztlicher/Medizinischer Dienst vom der Agentur für Arbeit

3 Antworten

Dein Anliegen ist sicher eine Umschulung zu bekommen und nicht mit einem Alkohol- und Drogentest Deine Eignung in jedem Beruf im Frage zu stellen. Aus diesem Grunde solltest Du Blut- und Urintest verweigern. Eine Haaruntersuchung mußt Du nicht befürchten, sie wird niemals gemacht.

Du solltest wissen; Entscheidungen über Leistungen werden vom Ärztlichen Dienst nicht getroffen. Und deshalb darfst Du nicht darauf vertrauen, dass der ärztliche Dienst der BA Dir hilft!

Du solltest für Dich mal klarstellen, was Du erreichen willst, ob Dein Wunsch zu einer Eignungsprüfung überhaupt notwendig ist. Ich habe den Eindruck, dass Du um eine freiwilligen Untersuchung gebeten hast.

Schreibe uns doch mal nach welchem § des SGB Du diese Untersuchung erhalten hast, max hast Du zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin eine Meldpflicht, eine Pflicht zur Untersuchung hast Du nicht. In jedem Fall entscheidest Du, was man mit Dir anstellen darf. Gehst Du hin, wird es Dir zu bund, dann gehst Du. Man wird Dich nicht aufhalten können, Du behälst Dein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

http://dejure.org/gesetze/GG/2.html

Das soll heißen, wenn es an die besagten Test geht soll ich verweigern? Denke die Verweigerung wird folgen haben da mir das dann negativ ausgelegt wird.

Gebeten habe ich bestimmt nicht um den Ärztlichen Dienst :) Soll eine Standard Prozedur der BA sein. Da ich auch angegeben habe, das ich in meinem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten kann weil ich an Schmerzen im Rücken, Fuß und Hand leide, habe ich diese Einladungen bekommen.

Den Paragraphen § kann ich dir nicht nennen da auf den Einladungen keine stehen.

@prefix4death

Sind es Zwangsuntersuchungen oder Zwangspsychiatrisierung von Menschen? Man muß Dir den gesetzlichen Hintergrund dieser Untersuchung nennen.

Den Termin kannst Du absagen, weil Dir dieser gesetzliche Hintergrund nicht genant wurde. Wegen der ärztlichen Schweigepflicht kannst Du die Ärzte darauf hinweisen, dass sie keine Angaben machen dürfen, was Dich betrifft, auch nicht dass Du den Termin abgesagt hast.

Falls es zur Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen kommt, solltest Du kompetente Beratung suchen. Die Sanktionen werden wegen Verstoß der Meldepflichten § 59 SGB II gemacht, trotzdem bist Du nicht verpflichtet irgendwelche Angaben zu den ärztlichen Untersuchungen zu machen.

Ich habe solche Untersuchungen vor 15 jahren mehrmals mitgemacht es wurden Blut und Urin untersucht ohne Angabe was da genau untersucht wird.Wegen dem Alkohol musst Du dir keine Sorgen machen aber wegen der Drogen.Du kannst es natuerlich ablehnen aber Du hast eine Mitwirkungspflicht und das kann negativ ausgrlegt werden.Es geht darum deine Leistungsfaehigkeitzu ermitteln und der Arzt steht unter schweigepflicht gegenueber dem Arbeitsamt und teilt denen nur mit was Du noch leisten kannst ohne einzelne Befunde da musst Du nichts befuerchten

Das würde bedeuten, laut deiner aussage, dass selbst wenn in meinem Blut oder Urin nachweislich ein Konsum von Cannabis festzustellen ist, dieser vom Arzt nicht weitergleitet wird?

@prefix4death

Das.ist richtig aber er kann.eine Drogenberatung durch das Atbeitsamt empfehlen.Bei Alkoholkranken wird ein stationaerer Entzug empfohlen.Das Arbeitsamt moechte sicher sein.das eine Umschulung auch erfolg.hat!Darum geht es ja bei der Untersuchung und Du brauchst vor strafrechtlichen konsequenzen keine Angst haben.Bei dem wenigen Konsum.kommt da nichts weiter ausser moeglicherweise ein Gespraech beim.Drogenberater!Mach Dir deswegen aber keine Sorgen es reisst Dir keiner des halb den Kopf ab;-)

@andie61

Danke!

Habe diesen Test nun hinter mich gebracht. Gefordert wurde ein Bluttest, der bei mir durch viel Tee trinken und konstanten Bodybuilding zum negativen Ergebnis führte - selbstverständlich ohne Konsum!