Adresse bei Warenrückgabe?

6 Antworten

Gesetzlich ist es so geregelt; Umtausch/Rückgabe nur bei Telefon-Internet-und Haustürgeschäfte!  Bei Kauf vor Ort gibt es kein Umtausch/Rücknahme-Recht!

Sollte das der Händler dennoch tun, ist es reine Kulanz, entsprechend hat er das Recht nach der kompletten Adresse zu fragen. Somit möchte er nur kontrollieren, dass seine Kulanz nicht zu oft von ein und demselben Kunden ausgenutzt wird!

Natürlich musst Du ihm Deine Adresse nicht nennen, aber dann darfst Du auch nicht erwarten, dass er Dir Deinen Artikel zurück nimmt! Handel ist ein Geben und Nehmen!

Natürlich ist es eine Unverschämtheit von Dir, Deine Adresse zu verweigern! Zum einen erwartest Du vom Händler eine Dienstleistung, wozu er noch nicht einmal verpflichtet ist, aber zum anderen bist Du noch nicht einmal bereit, eine Minimal-Gegenleistung zu bringen!

Versuche so etwas mal mit einem neu gekauften PKW!

Gesetzlich ist geregelt, dass du überhaupt kein Recht hast Ware zurück zu geben, wenn du sie vor Ort gekauft hast.

Und es gibt schon gar kein Recht darauf, dass man dir dann auch noch dein Geld auszahlt.

Gewährt das Geschäft dir das trotzdem, ist das reine Kulanz und kann zu den Konditionen geschehen, die man dir eben anbietet - in dem Fall musst du eben deine Adressdaten hinterlegen.

Das passiert vermutlich um festzustellen, ob einzelne Kunden das ständig machen - und wird das irgendwann in der Zentrale auffällig, wird diese Kulanzoption diesen Kunden eben nicht mehr zugänglich gemacht.

Wie ist dies eigentlich gesetzlich geregelt?

Es ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz geregelt

Und wozu und was soll das für ein Nutzen haben?

Werbung ? oder für statistische Zwecke

Sie meinte dann nur noch, dass es eine Unverschämtheit von mir wäre, dass ich mich so quer gestellt hatte.

Dass ist legal

Muss ich meine Adresse hinterlegen?

Nein, kannst auch nur Müll hinschreiben und dann dein € mitnehmen

Gut, das Deine Antwort nicht ernst gemeint ist!  ;-)

@Demian1955

Doch, die ist ernst gemeint Diggah !

@PinguinPingi007

Dann tust Du mir leid, Du unwissender Schüler!

@Demian1955

Doch, die ist ernst gemeint Diggah

@PinguinPingi007

Na gut, Du hast Deine Antwort vielleicht wirklich ernst gemeint, mag ja sein, aber trotzdem ist Deine Antwort, ganz im Ernst, dumm!

Mach eine Lehre oder ein Praktikum im Einzelhandel, ( nicht als Regalauffüller) und Du wirst sehen, wie falsch Deine o.g. Antwort ist!

Ausserdem, ich bin nicht Dein Diggah!

Wie ist dies eigentlich gesetzlich geregelt?

Gesetzlich geregelt ist keine Rücknahme dies ist völlig freiwillig in einem Geschäft.

Muss ich meine Adresse hinterlegen?

Nein musst Du nicht, und das Geschäft muss aber auch nichts zurücknehmen.

Und wozu und was soll das für ein Nutzen haben?

Vielleicht um zu unterbinden das immer der gleiche die Kulanz des Geschäftes in Anspruch nimmt, wenn dies öfters vorkommt wird keine Rückgabe vorgenommen.

Die Rücknahme der Ware und Auszahlung des Geldbetrages ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, das nennt man Kulanz. Er ist dazu nicht verpflichtet. Der Chef möchte Missbrauch vorbeugen und so die Mitarbeiter kontrollieren.