Abzocker wissen meine Kontodaten!

12 Antworten

Keine Panik.

Wenn Geld vom Konto unerlaubt abgebucht wird, kann man das gemäß der jetzt schon geltenden SEPA-Richtlinien für Lastschriften bis zu 13 Monaten nach Kontobelastung rückbuchen lassen. Widerspruch bei nicht erteilter Lastschrifteinzugsgenehmigung. Basta.

Die Banken lügen allesamt wie gedruckt und behaupten immer noch, man könne nur 6 Wochen lang rückbuchen. Die Banken versuchen systematisch, die SEPA-Richtlinien zu unterlaufen. Die eigenen Mitarbeiter werden in den eigenen Hausmitteilungen falsch informiert und auch nicht korrekt geschult.

Bei den Gewinnspielbetrügern darf man ohne jede Rücksicht rückbuchen lassen. Strafanzeige gegen den Inhaber des abbuchenden Geschäftskontos wegen Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuch sowie zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist ebenfalls angebracht. Meistens handelt es sich um "Zahlungsdienstleister", die das Geld waschen und über verschiedene Kontenbewegungen in die Schweiz oder nach Liechtenstein verbringen. Die "Zahlungsdienstleister" behaupten immer, sie seien im guten Glauben und wüssten von nichts. Denen darf man ruhig die Hammelbeine lang ziehen. Die kommen nämlich in Erklärungsnöte, wenn sie die ladungsfähige Anschrift ihrer Auftraggeber rausrücken sollen.

Eine Meldung beim Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) wegen des Verdachts der Geldwäsche ist ebenfalls angebracht.

Mahnungen von Inkassobüros oder Anwälten wegen darf man schlankweg ignorieren. Bei Mahnbescheid vom Gericht (ist aber in diesen Fällen ganz extremst selten) Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen.

keine Sorge, beobachte nur aufmerksam Deine Kontobewegungen und wenn unerlaubte Abbuchungen vorgenommen werden kannst Du sie problemlos bis zu 6 Wochen zurückbuchen lassen - später nach Einführung SEPA hast Du sogar 8 Wochen Zeit..

Das ist nicht vollkommen korrekt: Eine nicht autorisierte Lastschrift kann man bis zu 13 Monate nach Erstellung des Kontoauszuges zurückrufen, siehe dazu:

Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr, 2.5.1:

"Widerspricht der Kunde einer noch nicht genehmigten Lastschriftbelastungsbuchung, ist die Bank verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag sowie etwaige Entgelte und Zinsen unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung befunden hätte".

Weiter in Punkt 2.5.5 in Absatz 2:

"Ansprüche des Kunden (...) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich."

Sie werden vermutlich versuchen Lastschriften von deinem Konto zu ziehen. Hier hast du aber die Möglichkeit diese innerhalb von 6 Wochen wieder zurück zu holen. Also immer ganz genau die Kontoauszüge kontrollieren.

6 Wochen ist definitiv verkehrt.

Nach den jetzt schon gültigen SEPA-Richtlinien für Lastschriften kann eine genehmigte Lastschrift bis 8 Wochen nach Kontobelastung rückgebucht werden, eine ungenehmigte Lastschrift dagegen sogar bis 13 Monate nach Kontobelastung.

Leider pflegen die Banken rundum immer noch das 6-Wochen-Märchen, auch die Mitarbeiter der Banken werden vermutlich bewusst falsch informiert bzw. nicht geschult. Die Banken möchten systematisch die Richtlinien unterlaufen, weil sie natürlich bei den vielen Rückbuchungen einige Nachteile haben. Z.B. kommt es bei den Gewinnspielbetrügern häufig vor, dass das abbuchende Geschäftskonto leergeräumt und nach kurzer Zeit aufgegeben wird, das Konto wird unter Falschnamen mit falschem Ausweis angemeldet. Aber wenn die Banken nicht richtig hingucken, wem sie da eine Lastschrift-Ermächtigung geben, ist es ihr Problem.

Guten Tag,

es ist zwar grundsätzlich empfehlenswert die eigenen Kontodaten bestmöglich zu schützen, Ihnen kann an dieser Stelle jedoch nur ein Schaden entstehen, wenn Sie nicht regelmäßig Ihre Kontobewegungen prüfen.

Hintergrund ist: derjenige der lediglich über Ihre Kontodaten verfügt, kann ausschließlich einen sogenannten Lastschrift-Einzug anstoßen. Die auf diesem Weg abgebuchten Beträge können mit einer Frist von 13 Monaten rückgebucht werden (indem man gegenüber der Hausbank einen Widerspruch erteilt). Selbst Lastschriften, die formell korrekt sind, können noch mit einer Frist von sechs Wochen rückgebucht werden!

Sie sollten an einer Stelle jedoch höchste Vorsicht walten lassen, nämlich wenn Sie Ihre Kontodaten herausgeben und gleichzeitig eine Unterschrift leisten müssen.

Hier muss es sich nicht zwingend um einen Lastschrifteinzug handeln, sondern kann im Fall der Fälle auf einen sogenannten Abbuchungsauftrag auslaufen. Besagte Abbuchungsaufträge können nicht auf vorbeschriebene Weise rückgebucht werden.

Von daher gilt für Sie, möglichst zeitnah die Kontoauszüge sichten, damit Sie nicht irgendwann vor der Aufgabe stehen, 13 Monate Kontobewegungen zu kontrollieren.

Da nicht ausgeschlossen ist, dass Ihre Kontodaten verkauft werden, sollten Sie nun generell und fortlaufend ein Auge auf sämtliche Kontobewegungen haben - wenn dies nicht bereits der Fall ist.

Beste Grüße

Erst mal ruhig bleiben!

Du hast keinen Vertrag am Telefon abgeschlossen oder Ähnliches.

Deine Kontodaten sind nichts, was man geheim halten müsste, die gibt man auch heraus, wenn man möchte, dass jemand nach einem Kauf bei Ebay Geld überweist oder dergl.

Ich würde an Deiner Stelle ab sofort sehr regelmäßig (täglich) die Kontoauszüge online kontrollieren und nicht von Dir genehmigte Abbuchungen rückgängig machen lassen. Du kannst bei jeder Bank Abbuchungen stornieren lassen. Bei der DKB kann man so eine Lastschriftrückgabe sogar online veranlassen.

Das komplette Konto sperren zu lassen ist keine gute Idee, da Du sehr viel Aufwand hast, alles zu ändern. Jeder Einzugsermächtigte muss informiert werden, Dein Arbeitgeber, das Finanzamt, die Versicherungen usw. Das ist nicht notwendig.