Abstandszahlung erlaubt ja oder nein?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Dürfen sie uns trotzdem den Schlüssel aushändigen auch wenn wir nicht bezahlen da es unzulässig ist?

Wieso sollte das unzulässig sein? Sie haben bis zum Ende des Monats Miete gezahlt, also dürfen sie die Wohnung auch genauso lang nutzen.

Die Wohnung müsste vom Vermieter abgenommen werden und der müsste euch den Schlüssel übergeben. Wenn ihr früher in die Wohnung könnt, müsste der Vermieter den Vormietern den Differenzbetrag zurück zahlen - könnte den aber von euch fordern. Ist also das gleiche in Grün. Wieviel verlangt denn der Vormieter für die zwei Tage?

Der Fehler liegt schon allein darin, dass ihr die Schlüssel nicht vom bisherigen Mieter übernehmen solltet. Daraus können leicht Probleme entstehen. Es könnten Beschädigungen vorhanden sein, für die ihr möglicherweise einsteht. Auf der anderen Seite habt ihr das Recht, eine mängelfreie Wohnung zu bekommen. Ich kann daher nur den Rat geben, dass ihr die Wohnung vom Vermieter übergeben bekommt.

Und damit beantwortet sich deine Frage schon fast von allein. Wenn der Vermieter euch die Wohnung vorzeitig übergibt, dann ist es sein Recht, eine Nutzungsentschädigung für diese Tage zu verlangen. Aber das hat nichts mit dem bisherigen Mieter zu tun. Wenn dieser Geld vom Vermieter zurück bekommen will für die vorzeitige Rückgabe der Wohnung, dann betrifft das nicht dich.

Du solltest dich also nicht weiter mit dem bisherigen Mieter auseinander setzen. Frage den Vermieter nach einem Termin, wann ER euch die Wohnung übergeben kann. Falls dieser sagt, ihr sollt die Übergabe mit dem Vormieter machen, dann ist es dein Recht, das abzulehnen. Es geht um einen sauber durchgeführten Besitzübergang, und eine Feststellung von möglichen Beschädigungen sofern vorhanden, die der Vermieter zur Kenntnis nehmen soll.

OK vielen lieben Dank. Da kann ich besten Gewissen in die neue Wohnung ziehen. :)

@DerKeks89

Nur vielleicht nicht am Wochenende.....

Hallo,

eine Abschlagszahlung kann der vorherige Mieter der Wohnung nur für Gegenstände verlangen, die er in der Wohnung beläßt wie zum B. Teppich oder Küche usw. und die Höhe dieser Zahlung kann man aushandeln oder er muss alles mitnehmen.Denn eine "Pflicht" zur Übernahme gibt es nicht.

Mietzahlungen gehen einzig euch und den Vermieter an. Der VORmieter kann keine Erstattung einer "Teilmiete" fordern, nur weil er eher ausgezogen ist.Das ist einzig und alleine sein persönliches Pech.

Läßt euch der Vermieter vor vertraglichen Mietbeginn bereits in die Wohnung, so ist das reine Kulanz des VM.

Woher ich das weiß:Recherche

OK Dankeschön. Gut das zu wissen. 👍🏻

Ihr seid so optimistisch oder wisst, dass die Wohnung bereits komplett leer geräumt und in ordentlichem Zustand an den Vermieter zurück gegeben wurde?

Sonst könntest Du nicht schreiben "Wir ziehen am Wochenende um...".

Davon ausgehend, dass das der Fall ist, kann der Vormieter allenfalls vom Vermieter was verlangen, aber nicht von Euch.

Ja ich hoffe es. Die sind schon paar Tage eher raus. Also die Wohnung stand quasi einen halben Monat leer. Also ich gehe davon aus, dass die Wohnung ordentlich hinterlassen wurde.

Morgen haben wir die Schlüsselübergabe mit der Vermieterin. Ich denke da wird dann alles geklärt.

Wann soll denn die Wohnungsübergabe zwischen Euch und dem Vermieter stattfinden? Denn in erster Linie kommt es ja darauf an.

Morgen Abend.

Und ab Samstag würden wir zum ersten Mal da schlafen,damit wir Sonntag direkt weiter arbeiten können.

@DerKeks89

Der Vormieter muß die Wohnung nicht vor dem 30.9. zurück geben.