Abschlussprüfung zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch mit schlechte Note bestehen?

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Das Gesamtergebnis muss bei mindestens 4,49 stehen. Dann hast du bestanden. Wenn du in einem Prüfungsfach eine 1 hast und in einem anderen eine 5 und die gleich gewertet werden, dann kannst du ausgleichen. Wirst aber in der mündlichen noch einmal auf das 5er Fach geprüft.

man besteht nicht mit einer 5.. definitiv nicht!

Eine Abschlussprüfung besteht man mit einen Ergebnis von 50 Punkten(von 100) und mehr. Also müssen die Leistungen mindestens "ausreichend", Note 4, sein. Die einzelnen Fächer können unterschiedlich stark gewichtet werden.

Das wäre aber höchst seltsam.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß man mit einer "5" eine Prüfung besteht. Dafür gibt es mit Sicherheit kein Abschlusszertifikat.