Abrechnung direkt nach dem letzten Arbeitstag?

5 Antworten

Nein, im Gegenteil, du kannst froh sein, wenn du deine Abrechnung zum üblichen Zeitpunkt bekommst.

Häufig ist die Endabrechnung komplizierter wie die normale Abrechnung weshalb es viele AG sogar so halten, das du zum üblichen Termin nur deine normale Abrechnung bekommst und die Aufrechnung der überschüsse, Prämien, Boni, etc sogar erst ein paar Tage später, eventuell sogar erst im Folgemonat.

Eine Endabrechnung ist der Lohnlauf für alle Angestellten. Du wirst also so lange drauf warten müssen.

Die Auzahlung wird fällig mit dem Ende des letzten Arbeitstages.
Für solche Fälle sind Aufhebungsverträge gedacht, falls Du einen solchen vereinbart hast.

Ohne eien Aufhebungsvertrag wird sich der AG auf seine Lohnabrechungen berufen.
Ob er diese einhält oder nicht, ist eine andere Frage.

Dem Grunde nach steht Dir eine Ausszahlung der Forderung mit dem rechtlichen Ende des Arbeitvertrages zu.
In Deinem Fall mittelbar nach dem 11.08., ein Zahlungsziel musst Du dem AG nicht einräumen.

Ist nur gehupft wie gesprungen, da Du die Forderung erst titulieren müssest, was seinerseits eine gewisse Zeit beansprucht.

Du wirst die Abrechnung inklusive Bonus sicher nicht früher erhalten, sondern zu dem Zeitpunkt, zu dem die üblichen Monatsabrechnungen erstellt werden

Es wäre zumindest ungewöhnlich, wenn ein AG es schaffen würde, eine Abrechnung UND Auszahlung zur Monatsmitte hinzubekommen.

Ich kenne es eher, dass Abrechnungen noch Monate später erfolgen. Steuer- und sozialversicherungstechnisch ist es gleich, es zählt der Zeitpunkt zu dem man gearbeitet hat, nicht der Auszahlungszeitpunkt. Eine Auszahlung zur Monatsmitte kann nach den üblichen Lohnbuchhaltungssytemen auch nur als Vorschuss gebucht werden, und manuell berechnet werden .. die Abrechnung erfolgt am Monatsende, mit einer Nettozahlung die vom Ergebnis abgezogen wird, also idealerweise Null ergibt.