Abrechnung direkt nach dem letzten Arbeitstag?
Guten Abend, ich habe vor einigen Monaten meinem Arbeitgeber gekündigt.Angestellt war ich als Abteilungsleiter und leitete dort 4 Abteilungen.Derzeit bin ich beurlaubt und mein Vertrag läuft unter Berücksichtigung eines Abwichlungsvertrages mit Ablauf des 11.08.2017 aus. Darin enthalten ist eine aufgeführte Bonusabrechnung von einer nicht unerheblichen Summe welche mit der Endabrechnung August ausgezahlt werden soll, wortwörtlich "Zahlbar mit der Endabrechnung im August 2017". .Da mein Vertrag am 11. August endet und ich danach nicht mehr im Angestelltenverhältnis stehe möchte ich meine Restliche Bezahlung für August und die Bonuszahlung auch direkt nach dem 11. August haben und nicht erst im kommenden Monat. Da ich das Unternehmen kennen gehe ich davon aus das sich die entsprechende Auszahlung bis in den kommenden Monat ziehen wird.Frage: Habe ich einen Anspruch der Auszahlung direkt nach Beendigung der Anstellung da der AG ja weis was auf ihn zukommt?Vorab vielen Dank für Ihr FeedbackMfG Micha
5 Antworten
Nein, im Gegenteil, du kannst froh sein, wenn du deine Abrechnung zum üblichen Zeitpunkt bekommst.
Häufig ist die Endabrechnung komplizierter wie die normale Abrechnung weshalb es viele AG sogar so halten, das du zum üblichen Termin nur deine normale Abrechnung bekommst und die Aufrechnung der überschüsse, Prämien, Boni, etc sogar erst ein paar Tage später, eventuell sogar erst im Folgemonat.
Eine Endabrechnung ist der Lohnlauf für alle Angestellten. Du wirst also so lange drauf warten müssen.
Die Auzahlung wird fällig mit dem Ende des letzten Arbeitstages.
Für solche Fälle sind Aufhebungsverträge gedacht, falls Du einen solchen vereinbart hast.
Ohne eien Aufhebungsvertrag wird sich der AG auf seine Lohnabrechungen berufen.
Ob er diese einhält oder nicht, ist eine andere Frage.
Dem Grunde nach steht Dir eine Ausszahlung der Forderung mit dem rechtlichen Ende des Arbeitvertrages zu.
In Deinem Fall mittelbar nach dem 11.08., ein Zahlungsziel musst Du dem AG nicht einräumen.
Ist nur gehupft wie gesprungen, da Du die Forderung erst titulieren müssest, was seinerseits eine gewisse Zeit beansprucht.
Du wirst die Abrechnung inklusive Bonus sicher nicht früher erhalten, sondern zu dem Zeitpunkt, zu dem die üblichen Monatsabrechnungen erstellt werden
Es wäre zumindest ungewöhnlich, wenn ein AG es schaffen würde, eine Abrechnung UND Auszahlung zur Monatsmitte hinzubekommen.
Ich kenne es eher, dass Abrechnungen noch Monate später erfolgen. Steuer- und sozialversicherungstechnisch ist es gleich, es zählt der Zeitpunkt zu dem man gearbeitet hat, nicht der Auszahlungszeitpunkt. Eine Auszahlung zur Monatsmitte kann nach den üblichen Lohnbuchhaltungssytemen auch nur als Vorschuss gebucht werden, und manuell berechnet werden .. die Abrechnung erfolgt am Monatsende, mit einer Nettozahlung die vom Ergebnis abgezogen wird, also idealerweise Null ergibt.