Abmahnung wegen Krankmeldung per Anrufbeantworter?

5 Antworten

In welcher Form die Nachricht beim Arbeitgeber eingeht, ist nicht gesetzlich vorge­schrieben - sie muß nur unverzüglich zum regulären Arbeitsbeginn, spätestens eine halbe Stunde nach regulärem Arbeitsbeginn, beim Arbeitgeber (gesetzlich vorgesehen) oder bei der zur Entgegennahme von Krankmeldungen Bevollmächtigten eingehen (z. B. Personalabteilung, Abteilungsleiter, Ausbilder etc. - das kann in den Unternehmen unterschiedlich geregelt sein).

Es gibt eine Meldepflicht gegenüber dem Betrieb wenn man wie hier wegen krank verhindert ist. Ich kenne keinew Vorschrift, die besagt das man sich persönlich abmelden muß.

Sicher kann sie eine Abmahnung schreiben. Aber ob diese verhältnismäßig ist und auch vor Gericht Bestand hätte, also in einem späteren Kündigungsschutzprozess glaube ich nicht, wird aber der Richter entscheiden.

Sag deiner Chefin, dass du persönlich am Telefon warst, aber sie leider nicht.

Deine Pflicht ist, Bescheid zu geben, dass du arbeitsunfähig bist und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen, sofern du das abschätzen kannst. Diese Pflicht hast du erfüllt. Du bist nicht verpflichtet, für weitere Rückfragen zur Verfügung zu stehen oder dir gar Kritik anhören zu müssen.

Sie geht nicht ans Telefon und du bekommst Ärger...?

Schwer vorstellbar, das das fair ist.

LG Dua

Man muß sich nicht persönlich abmelden, eine postalische Nachricht genügt.

Stimmt nicht  Sms, e mail und post reichen nicht. Anrufbeantworter aber schon. Hast ja persöhnlich angerufen und raufgesprochen. Wenn sie nicht da ist kannst du ja nix für.. also Abmahnung ungültig.