Abbrechen der Wiedereingliederung

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Hallo Roswin,

bei der Wiedereingliederung macht es einen Unterschied ob Du die WE durch deinen Arzt/Ärztin beantragt hast, oder der Arbeitgeber mit dem Wiedereingliederungsmanagement die Wiedereingliederung mit dir festgelegt hat. Wenn die WE mit dem Arzt besprochen wurde, ein Wiedereingliederungsplan ausgearbeitet wurde und der AG diese unterschrieben hat, besteht doch seitens des AG keine Verpflichtung die WE einzuhalten, er kann sie sogar ablehnen. Anders beim WEM. Diese muss der AG bei Krankheit von länger als 6 Wochen anbieten. Dann wird zusammen mit dem BR, Ärzten und AG besprochen wie wieder eingegliedert wird. Das ist dann bindend für den AG.

Grüße

Guido