Ab wann verfällt der Bestandschutz des Stromkastens und ist dies der Fall? ?

Sicherungkasten+Gaszaehler - (Strom, Mietrecht, Bestandschutz)

6 Antworten

den Bestandschutz auf den sich viele berufen, gibt es so offiziell nicht. der Errichter einer elektrischen Anlage, in dem Fall also der Installateur, ist dafür verantwortlich, dass eine neu errichtete oder geänderte Anlage den gültigen, anerkannten Regeln der Elektrotechnik so wie den seitens des Energieversorgers erstellten teschnischen Anschlussbestimmungen (TAB) entspricht.

im konkreten fall ist es so, dass der Installateur, sofern keine Änderungen an der Anlage vorgenommen werden (sollen) den Vermieter nicht zwingen kann, den Kasten auszutauschen. einzig der Energieversorger kann, sofern im Zuge einer Routinekontrolle der desolate zustand der Zähleranlage auffällt über den Weg einer Belieferungseinstellung den Kunden zwingen, nachzubessern. Dafür muss die Anlage allerdings gravirende Mängel aufweisen.

diese sind meiner groben Einschätzung nach mehr als deutlich gegeben. weniger wegen der expolsiven Athomosphäre, als viel mehr wegen dem Brandschutz an sich. hier kommt die Tatdache zum tragen, dass die vorhandene Zählerplatte ohne eine geschlossene Rüclwand direkt auf Holz montiert ist, außerdem scheint die Anlage von brennbaren Materialeien umbaut, und müsste schon alleine deswegen komplett in einem geschlossenenen Stahlblechschrank gekapselt sein.

hier im konkreten fall sehe ich nur ein klitzekleines Problem. die maße der Niesche können ggf. nicht ausreichen, um den Stromzähler samt den sicherungen unterbringen zu können...

scheint mir die Niesche etwas klein. die meisten Energieversorger verlangen in ihren teschnischen Anschlussbedingungen (TAB) dass oberhalb der Zähler, abgesehen von Abgangssicherungen für eine Unterverteilung maximal eine, oder zwei Sicherungen für Keller oder Waschmaschine untergebracht werden dürfen. dem enssprechend sind die meisten einfamilenhauskästen zwei felder breit. das wären dann, egal ob Hager oder ABB, die maße sind hier, vorgegeben durch die teschnischen normen relativ identisch, 55 cm breit.

man könnte hier mit einem trick arbeiten. wenn man einen einfeldrigen Kasten arbeitet, der ist nur 30 cm breit.

das Problem ist, dass Kästen mit einem einreihigen oberen anschlussraum nicht mehr zulässig sind. dem nach ist der kasten mindestes 1,10 m hoch.  dann steht noch die frage aus, wohin mit den sicheurngen. wie gesagt, oberhalb des zählers dürfen nur wenn überhaupt welche für kellerbeleuchtung etc. montiert werden.

man könnte oberhalb des zählerkastens einen 2-reihigen aufputzverteiler montieren. der ist aber noch mal knapp 40 cm hoch.

lg, Anna

Es gibt keinen Bestandsschutz. Vielmehr gibt es keine Pflicht zur Nachrüstung wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den gültigen Vorschriften entsprochen hat. Wenn es aber Änderungen an der Anlage gibt, etwa eine Erweiterung, dann muss die Anlage auf den jeweiligen aktuellen Stand gebracht werden.

Ein Austausch der Betriebsmittel, also Schalter, Steckdosen, Leuchten etc. ist aber keine Änderung an der Anlage. Eine zusätzliche Steckdose aber sehrwohl.

Wenn die E-Anlage des Hauses / der Wohnung erweitert oder umgebaut oder modernisiert wird, entfällt der Bestandsschutz. Solang an der Anlage nichts Größeres verändert wird bleibt alles beim Alten.

Servus,

die in Deutschland gültigen "anerkannten Regeln der Technik" kennen keinen Bestandsschutz.

Solange eine Elektroanlage den Normen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht, darf sie ohne Einschräkung weiterbetrieben werden.

Was immer wieder als Bestandsschutz bezeichnet wird ist eine fehlende Nachrüstpflicht. Diese Regelung gilt ausschließlich im privaten Bereich.

Im gewerblichen Umfeld spielen die Durchfürungsvorschriften der Berufsgenossenschaften eine erhebliche Rolle und da müssen durchaus Änderungen durchgeführt werden.

Jetzt zu der Elektroanlage auf dem Bild, dass Alter alleine ist noch kein Mangel. Eine Modernisierung ist wahrscheinlich zu empfehlen, weil der Energiebedarf seit der Errichtung massiv gestiegen ist und die allermeisten Elektroanlagen von der Dimensierung her an ihre Grenzen stoßen. Modernere Installationen sind auch mit mehr Sicherheit ausgestattet, was allerdings nicht bedeutet, dass alte/ ältere Anlagen grundsätzlich unsicher sind.

Eine sinnvolle Aussage kann nur der Fachhandwerker vor Ort treffen, wenn er die komplette Anlage und auch den tatsächlichen Bedarf kennt.

... die Netzbetreiber haben keine Bedenken, also ist alles im grünen Bereich.