Ab wann "negativer" Eintrag im KSV/Schufa?

3 Antworten

Beim einmaligen Versäumnis einer Zahlung nicht. Kann dem anständigsten Menschen passieren, wenn er im Urlaub oder im Krankenhaus ist und eine Kontounterdeckung eintritt. Ruf den Rechnungssteller an, entschuldige Dich und frag direkt nach, ob das Versäumnis Folgen hat. Falls die Zahlung im Augenblick nicht ohne weiteres zu leisten ist, bitte um eine Zahlung in zwei oder drei Raten.

Das Unternehmen muss dich (meist mit einem Schreiben) hinweisen - zB sollte die Zahlung nicht bis .... eingehen, sehen wir uns gezwungen weitere schritte gegen Sie vor zu nehmen - Inkasso / KSV/ ...!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eigentlich gibt es erst einen negativen Eintrag, wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt.