Ab wann muss man dem Jobcenter mitteilen das man schwanger ist?

9 Antworten

Sobald du es weißt und eine Bestätigung vom Arzt hast (kann Mutterpass sein, den du aber überhaupt nicht vorzeigen musst, oder eben eine Schwangerschaftsbestätigung...wichtig ist nur, dass das voraussichtliche Entbindungsdatum drauf steht). Einfach damit man dich nicht in eine Arbeit vermittelt, die dem Baby schaden könnte (ich werde z.B. gar nicht mehr vermittelt, da es bei mir eine Risikoschwangerschaft ist).

Ab der 13. Woche bekommst du dann auch den Schwangerschaftsmehrbedarf (61€/Monat).

Zusätzlich kannst du eine Erstausstattung für dich beantragen (Kleidung) und eine Erstausstattung fürs Baby. Aber du musst es eben beantragen, bevor du anfängst zu kaufen. (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697d60f2bb24.php)

ok vielen dank für deine antwort! ich fange jetzt einen kurs demnächst an, also eine Maßnahme wo ich z.b. mein englisch oder pc Kenntnisse verbessern kann. ich weiss nicht wie lange das dauern wird. weisst du kann ich dann vor beginn des Mutterschutzes einfach mit dem kurs aufhören oder wie funktioniert das???

@bluediamond200

Am besten fragst du das deinen Sachbearbeiter. Diese Maßnahmen gelten ja gerne schon als abgebrochen, wenn man nur 3 Tage krank ist. Möglich dass das gleiche auch für den Mutterschutz dann gilt und du die Maßnahme gar nicht antreten musst, wenn absehbar ist, dass du sie nicht beenden kannst. Wenn die natürlich endet, bevor der Mutterschaftsurlaub anfängt spricht ja nichts dagegen, sie zu machen, außer der Arzt gibt ein Beschäftigungsverbot raus.

@MaraMiez

stimmt danke für deine antwort.

Sofort! Denn wenn man dich vermitteln will, darfst du nicht in einen Job vermittelt werden, der dem Kind in der Frühschwangerschaft schaden könnte. Und das Amt kann deine Schwangerschaft nicht riechen (nehme ich jedenfalls an).

ok danke

Sobald du den Mutterpass hast, denn die wollen den sehen, bzw. eine Bescheinigung vom Arzt mit dem Entbindungstermin. Zudem bekommst du ab der 13. SSW einen monatlichen Mehrbedarf und du kannst dann auch gleich nen Antrag stellen, für Umstandskleidung, für eine Klinikausstattung und für die Erstausstattung für das Baby.

danke für deine antwort und tipp. also ich bekomm den mutterpass erst nächste Woche aber ich habe schon eine Bescheinigung für den Entbindungstermin. Kann ich dies dann ebenso daweil schon vorlegen?

@bluediamond200

Voraussichtlichen Entbindungstermin. Der ist nicht fest!

Es gibt einen Zettel, ähnlich der Krankschreibung, den gibt man ab.

@bluediamond200

Diese Bescheinigung kannst du abgeben, bzw. eine Kopie davon. Wobei der Entbindungstermin sicher nochmals angepasst wird. Für den Antrag,schau dich mal im Netz um, da gibt es Vordrucke, bzw. hat das mal jemand eingestellt, wie so ein Antrag aussehen muss.

@XXungerechtXX

hm ich hab so ne Bestätigung bekommen wo meine Daten oben stehen und dann steht da lt. Mutterschutzgesetz wann ich entbinden werde vorraussichtlich und eben mit stempel und unterschift vom Arzt. reicht das nicht?

@YK1972

ok passt danke für deine antwort.

Das solltest du ab Kenntnis der Schwangerschaft so bald, als möglich tun. Du wirst doch nicht in eine Tätigkeit vermittelt werden wollen, die deinem ungeborenen Kind schadet. Und genau das kann passieren, wenn das Amt keine Kenntnis von deiner Schwangerschaft hat.

ja stimmt. naja daweil hab ich noch nix gesagt, weil mein berater das letzte mal sowieso nicht so gut drauf war aber sie haben mir halt Bewerbungen mitgegeben und ein kursprogramm. du hast aber recht werd das sobald wie möglich abgeben,damit die bescheid wissen und mir keine schweren Tätigkeiten vermitteln.

Das würde ich sobald wie möglich machen,denn nicht nur wegen deiner Vermittelbarkeit,sondern auch,weil dir ab der 13 SSW - ein schwangeren Mehrbedarf von 17 % deines Regelsatzes zusteht und das bis zur Geburt und eine Pauschale,für die schwangeren Bekleidung !