Ab wann kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen?
Habe nach meiner Ausbildung eine BU abgeschlossen. Nun hatte ich innerhalb 2 Jahren 2 Bandscheibenvorfälle. Habe mich informiert und gelesen das viele Unternehmen sich quer Stellen wenn man die BU in anspruchnehmen möchte. Überlege sie nun zu kündigen . Hat jemand Erfahrungen damit oder könnte mir bei meiner Entscheidung helfen? Meine Versicherung ist DEVK
4 Antworten

Hallo jinselo,
constein hat Recht. Wenn du vor Abschluss der BU keine "Probleme" mit der Bandscheibe hattest und die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hast, haben die erlittenen Bandscheibenvorfälle keinen negativen Einfluss auf die Leistung aus der BU. Eine Kündigung macht daher wenig Sinn.
LG, Jascha vom DEVK-Team

Dann schaue in die Bedingungen des Vertrages, wie du die Höhe der BU anpassen kannst. Viele haben nur unter 1000€ Bu Rente. Im Leistungsfall wird die BU Rente bei berantragten Sozialleistungen voll herangezogen, deshalb sollte die BU in der Höhe passen. Es gibt Nachverrsicherungen ohne Gesundheitprüfung bei Heirat, Geburt Kind usw. Schaue wo du eventuell diese Optionen für dich ziehen kannst. Oft kann dann 50% der Rente bei Abschluss als Erhöhung genutzt werden. Viel Glück! constein

.
Als Beruf ist die von der versicherten Person zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu verstehen. Konkrete Verweisung Berufsunfähigkeit setzt zusätzlich voraus, dass die versicherte Person keine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Lebensstellung ergibt sich aus dem beruflichen Einkommen und der sozialen Wertschätzung des Berufs, wobei die andere Tätigkeit bereits dann nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht, wenn entweder das Einkommen oder die Wertschätzung der anderen Tätigkeit spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken. Die zumutbare Minderung des Einkommens und der Wertschätzung richten sich dabei nach den individuellen Gegebenheiten. Die zumutbare Minderung des Einkommens beträgt 20 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des bislang ausgeübten Berufs.Meine Frage hierzu: Hast du denn schon jemals beim Arzt die evtl. Berufsunfähigkeit bestätigen lassen
?Oder willst du nur vorab deine BU-Versicherung kündigen, damit dz sicher keine Leistungen bekommst???
Gruß siola55

Hallo,
nachzuweisen ist 50% BU mindestens.
Es streiten nur die Unternehmen, die keine guten Bedingungen haben, DEVK ist nun nicht "der" BU Versicherer, aber lieber eine schlechte BU als keine BU.
Bei deinen vorliegenden Diagnosen kann es im schlimmsten Fall eine sehr konkrete Angelegenheit kommen. Nachteilig ist, das du von einer DEVK Agentur nicht "die" Unterstützung in der Beantragung bekommst, wie beim Makler.
Ergebnis: BU beibehalten.
Beste Grüße
Dickie59
Guten Abend,
nein mein Rücken war vollkommen Gesund. Arbeite im Logistikbereich und beim schweren heben ist es nun dazu gekommen. LG