Ab wann ist eine Kündigung gültig (Arbeit)?
Würde am 24.02.2017 zum 13.03.2017 gekündigt. Mein erster Arbeitstag war am 15.08.2016 mit einer probezeit von 6 Monaten, somit am 14.02.2017 aus der Probezeit raus.
Zur Kündigungsfrist steht in mein Arbeitsvertrag nur "für beide Seiten gelten die tariflichen Kündigungsfristen"
Jetzt ist meine Frage ist die Kündigung rechtens ? Denn von mein Wissensstand gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen kann jeweils zum 15 oder 30 b.z.w 31 ausgesprochen werden und gilt jeweils zum Erhalt
Mfg
5 Antworten

wie soll man das verstehen? die Kündigung ist gültig wenn ein ordnungsgemäßer Zugang erfolgt ist.
fristlos, dann fristlos... sonst entsprechend der gesetzlichen Fristen
Je nach Ausgangslage - fristlos bei Fehlverhalten, oder fristgemäß nach vertraglichen Vereinbarungen bzw. § 622 BGB.
Das ist die große preisfrage habe einen normalen Arbeitsvertrag macht mich auch in nachhinein stutzig
In welchem Bereich bist Du tätig - welcher Beruf - vielleicht läßt es sich ja schon so eingrenzen. Allerdings dürfte das Datum des Vertragsendes nicht korrekt sein.
Ich kann jetzt nur vermuten, dass hier der Tarifvertrag für Beschäftigte des KFZ-Handwerkes zum Tragen kommt und nicht der für Maler und Lackierer. Ein Anruf im Personalbüro sollte Dir hier die entsprechende Information geben. Wenn ich mir den Vertragsablauf gemäß Kündigung anschaue dürfte man den "unteren" Tarif angewendet haben. Stellt sich mir die Frage - warst Du in einem Betrieb tätig, der ausschließlich im Lackierbereich (ge)arbeitet (hat)?
Kündigungsfristen Maler und Lackierer - Gewerbliche Arbeitnehmer -
innung.kh-st-waf.de/coINNUNG/_.../Maler_Kuendigungsfristen2010-Ueberblick.pdfNein ist eine Karrosserien und Fahrzeuglackiererei
Also frage bitte nach welcher Tarifvertrag dort zur Anwendung kommt.
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