Ab wann darf man Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit mit sich führen?
Wenn man einen kleinen Waffenschein hat?
Oder braucht man mehr?
Ich meine jetzt wirklich so in Geschäften
Darf man das?
Bitte genau erklären!2 Antworten
Geschäfte sind nicht „öffentlich“, sondern Privat. Da kann jedes Geschäft das Führen von Schreckschusswaffen verbieten.
Ansonsten genau: Kleiner Waffenschein. Gibt es ab 18, wenn Du nicht vorbestraft etc. Bist.
Verboten ist das Führen von Schreckschusswaffen bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen. Als nichts mit Demo oder Weihnachtsmarkt.
Naja, so klar ist das nicht. Bis zur Reform waren für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse grundsätzlich Ausnahmen vorgesehen - ich durfte also mit einer geladenen SRS Waffe auch durch die Waffenverbotszone laufen. Demo, Weihnachtsmarkt oder Kino waren hingegen auch vorher schon tabu.
Okay
Aber ich dürfte damit so rausgehen und mich frei bewegen, außer eben bei den besagten Märkten
Darf ich die auch im Auto lagern?
Und muss sie auch getrennt von der Munition gelagert werden?
Einfach so auf den Beifahrersitz kannst du sie nicht liegen lassen wenn du aussteigst. Ist dein Handschuhfach abschließbar, kannst du sie dort rein legen, abschließen und dann im Supermarkt (z.B.) deine Einkäufe erledigen. Und soweit mir bekannt (kann mich aber auch irren, da kann dein ein besserer Experte helfen) muss hier auch die Waffe nicht entladen werden.
Ja, Du darfst damit herumlaufen. Ansonsten gelten die Vorschriften des Waffengesetzes: Aufbewahrung getrennt von Munition in abgeschlossenen Behältnis. Dritte dürfen nicht einfach Zugriff haben. Handschuhfach: Nicht, wenn Du nicht im Auto sitzt.
Doch, wenn ich eine Schreckschusswaffe (wie jede andere Waffe auch) aufbewahre, muss das getrennt von der Munition erfolgen. Und wer hat schon zwei abschließbare Handschuhfächer? Davon abgesehen das ich keine Autos mit abschließbaren Handschuhfächern kenne.
Dann ein Tipp zum Schluss: Lass es sein. Die Dinger bringen nichts und führen eher zu einer Eskalation. Stell´ Dir vor, Dein Gegenüber hat eine echte Waffe.
Das legale Führen erfodert einen kleinen Waffenschein. Diesen und ein Ausweisdokument wie zb Personalausweis musst du dann parallel mitführen.
Wenn du eines der beiden Dinge nicht dabei hast, darfst du die Waffe nicht führen.
Erlaubnisfrei ist das Führen dann, wenn du die Waffe getrennt von Munition und nicht zugriffsbereit, sicher bei dir trägst. Umgangssprachlich auch "transportieren" genannt.
⁹⁹
Das Führen von SRS-Waffen in Waffenverbotszonen nach dem WaffG ist mittlerweile auch verboten, die entsprechende Ausnahme im WaffG wurde mit der letzten Reform gekillt.