9-monatige Sprachreise nach meiner Ausbildung. Noch Anspruch auf Unterhalt?

3 Antworten

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Nach abgeschlossener Berufsausbildung hast du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt,wenn du nicht zeitnah eine weitere Ausbildung beginnen würdest,die sich auf deine Erstausbildung stützen würde und eine Sprachschule im Ausland gehört da sicher nicht dazu !

Außerdem hätte der Unterhalt schon ab deinem 18 Lebensjahr neu berechnet werden müssen,denn ab da werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

Danke dir für deinen Stern !

Dein Vater muss nur dann zahlen, wenn du es einklagst. Du bist über 18 Jahre. Also wirst du zum Rechtsanwalt müssen und den Unterhalt über die Zeit im Ausland einklagen. Es ist schwer gegen den eigenen Vater zu Felde zu ziehen, das weiß ich schon. Aber wenn er nicht freiwillig zahlt bleibt dir nichts anderes übrig.

Falsch!

@washilfts

da gibt es nix einzuklagen......wenn sie mit ihrer Ausbildung fertig ist dann ist der Vater raus aus der Nummer.......eine Sprachreise ist reines Privatvergnügen , dafür gibt es keinen Unterhalt mehr ...

Du bist 20 Jahre alt und nächstes Jahr mit der Ausbildung fertig. Damit ist der Unterhalt für deinen Vater erledigt.

Deine Sprachreise oder jedwede sonstige Zusatzausbildung oder Schulung ist ab dann dein Privatvergnügen, für das dein Vater nicht mehr bezahlen muß.