70.000 DM im eigenen Garten gefunden, muss ich diese abgeben?

8 Antworten

Wenn du das Grundstück samt Haus gekauft hast, gehört dir alles, was sich darin oder darauf befindet.

Ich würde jedoch vorsichtshalber den Fund bei der Polizei melden. Vielleicht handelt es sich um Überreste eines Banküberfalls und die Scheine sind registriert. "Melden macht frei" - wenn nichts bekannt ist, gehört das Geld definitiv und guten Gewissens dir.

Sollte es aus einem Raub stammen, müsste auch die Uhr registriert sein. In dem Fall hättest du Anspruch auf Finderlohn.

Alte DM-Scheine werden problemlos von der Bundesbank getauscht (google mal nach Filialen, eventuell musst ein Stück fahren).

Die Uhr kannst du nach dem Gewicht zum aktuellen Goldpreis verkaufen, am besten bei einem Juwelier vor Ort.

Ratenweise bei der Bundesbank umtauschen.

Aber immer unter ca. 19.500 DM . Denn alles über umgerechnet 10.000 € kann bedeuten, dass der Verdacht der Geldwäsche begründet wird und du die legale Quelle des Geldes nachweisen musst.

Beim Tausch von DM in EUR ist grundsätzlich nur die Bundesbank zuständig.

Nicht zur Polizei gehen. Dann siehst du das Geld eventuell nie wieder. Auch wenn es Kosten verursacht:  es wäre gut, wenn du das Geld in mehreren Bundesbanken umtauscht.

Hinweise zum strafbaren Handeln? Schon mal was von Smurfing gehört? 

Ziemlich umoralisch, deine Antwort.

@furbo

Ja, habe ich gehört und so eben gerade noch einmal gelesen. Seit wann ist Geld umtauschen denn strafbar?

Wo hier pauschal eine strafbare Handlung vorliegen soll, ist wohl nur deiner blühenden Fantasie zu entnehmen.

Man kann so oft wie man möchte Geld bei der Bundesbank umtauschen. Der Grundstückseigentümer muss sich nicht davon überzeugen, ob das Geld auf seinem Grundstück aus legaler Quelle stammt.

Die Polizei könnte ihn ja - wie üblich - einen vom Pferd erzählen. Wenn sich später heraus stellen sollte, dass die 70.000 DM aus illegaler Quelle stammen, dann kann der Grundstückseigentümer nichts dafür.

Hier würde sodann der Verbotsirrtum nach § 17 StGB greifen.

@BestMoralAnwalt

Mein Vater meinte jetzt auch, dass ich das Geld nicht abgeben sollte.

Da könnte sich ja wer was auch immer melden und das Geld wäre weg.

Danke, das mit den Bundesbanken werde ich am Montag abklären.

Und was soll ich sagen, woher das Geld stammt, falls die Frage aufkommt?

@Nati0211

Weiß ich auch nicht. Geerbt wäre wohl gut und plausibel.

@BestMoralAnwalt

Ja, habe ich gehört und so eben gerade noch einmal gelesen. Seit wann ist Geld umtauschen denn strafbar

Da ist grundsätzlich nicht strafbar. Aber du gingst offenbar davon aus, denn anders ist dein Tipp zur Stückelung nicht zu verstehen. 

Wie wäre es, wenn du deine Ratschläge und Moral auf Themen beschränkst, von denen du etwas verstehst?

@Nati0211

Und was soll ich sagen, woher das Geld stammt, falls die Frage aufkommt?

die Wahrheit ist immer noch das Beste. Wenn das Geld und die Uhr nicht zuzuordnen sind, dann gehört es dir und dem Grundstückseigentümer.

@furbo

Ich ging eben nicht von einer Strafbarkeit aus. Vielmehr gab ich den Fragesteller den Rat, dass Geld stückelweise umzutauschen, damit er sich keinen unnötigen Risiko ausgesetzt sieht.

Denn der Grundstücksbesitzer kann die legale Herkunft des Geldes schlicht nicht nachweisen. Was aber nicht bedeuten muss, dass die 70.000 DM illegal sind.

Man kann nicht immer legale Quellen nachweisen. Seine Unschuld kann man oft auch nicht nachweisen.

Mit nichts verstehen hat das nichts zu tun. Man merkt, dass du immer völlig befangen bist. Gleichgelagerte Antworten wie die von mir kritisierst du nämlich nicht, wenn meine bereits vorhanden ist.

Du bist sicherlich irgend so ein treuer Staatsangestellter.

@BestMoralAnwalt
Du bist sicherlich irgend so ein treuer Staatsangestellter.

Spricht da der Neid?

@Nati0211

Deine Bedenken sind unzutreffend, da jeder der Anspruch auf das Geld erhebt, dies nachweisen muss. Sind die Nummern der Scheine registriert und stehen im Zusammenhang mit einer Straftat, dann kommst du zwischen die Mühlsteine der Justiz.

2014 wurde erst der Zlof beim Versuch DM aus der Reetsma - Entführung zu tauschen verhaftet. Der Haupttäter Drach wurde ja in Südamerika gefasst und sitzt seine Strafe ab. Es sind aber noch 6 Mio Euro aus der Beute nicht aufgetaucht

@furbo

Spricht da der Neid?

Ganz bestimmt alles andere als das. Siehe Oury Yalloh, Ulvi Kulatsch, Gustl Mollath, NSU, korrupte Justiz....

@Karl37

Zlof - Oetker Entführung, nicht Reemtsma - Geldwäscheversuch 1997 in London usw.

Sollte der Fund z.B. aus einer Entführung  stammen und die Scheine sind registriert, dann hat der Finder eine Anklage wegen Mittäterschaft am Hals. Ziemlich hinterhältig vergiftet dein Rat.

Es   sind noch mehrere Mrd DM aus Straften im Umlauf, daher wird jeder Schein von der Bundessbank geprüft.

@Karl37

Wenn dann wegen Beihilfe nach § 27 StGB . Angezeigt und angeklagt kann jeder werden.

Und genauso gut kann das Verfahren eingestellt oder der Angeklagte freigesprochen werden.

Typisch deutsch:  keinem Dritten wird etwas gegönnt.

Schon mal darüber nachgedacht, dass das Geld völlig legal da gelagert wurde und der frühere Eigentümer einfach nur verstorben ist?

@BestMoralAnwalt

Ziemlich unwahrscheinlich, denn eine Oma, die ihr Geld zu Hause versteckt, bewahrt das Geld unter der Matratze oder im Kleiderschrank auf. Vergräbt das Geld aber nicht im Garten und legt obendrein die Uhr vom Opa dazu.

Stammt der Fund aus einer Straftat und du versuchst  das Geld umzutauschen, dann kann man dir den Vorwurf der Hehlerei machen.

Meldest du den Fund bei der Polizei und es kann kein Besitzer ausfindig gemacht werden, dann gehört der Fund nach einem Jahr dir.

Zur Hehlerei würde der Vorsatz fehlen.

Niemand würde einen Leinenbeutel nutzen, um sein Hab und Gut zu vergraben. Ein krimineller Hintergrund scheint mir da sehr wahrscheinlich! Erstaunlich, dass das Geld keinen Schaden genommen hat! Meine Idee: es stammt aus einem Einbruch, der erst kürzlich verübt wurde. Melde den Fund also bei der Polizei. Ansonsten ist Ärger vorprogrammiert!

Die DM kannst Du ans Badezimmerfenster kleben, sind nix mehr wert, die Uhr musst Du abgeben, halbes Jahr warten, ob sich ein Finder meldet und die dann ruhigen Gewissens behalten...oder jetzt behalten und hoffen, dass hier keiner den Post gelesen hat, Dich nebenbei wegen Fundunterschlagung strafbar machen und jeden Tag bibbern.

DM ist sehr wohl was wert. Denn DM kann man nach wie vor, und noch einige Jahre ohne Verlust, im Gegenwert in Euro umtauschen.

Fundunterschlagung beim Fund auf den eigenen Grundstück - alles klar. Ich denke, beim nächsten Mal kaufst du deine Pillen etwas teurer ein....

§ 984 BGB?

@furbo

Wie soll ein früherer Eigentümer der 70.000 DM nachweisen, dass er genau diese 70.000 € auf genau diesem Grundstück vergraben hat?

@BestMoralAnwalt

Was hat das mit der gesetzlichen Regelung zu Schatzfunden zu tun?

@furbo

Eben wenn aufgrund des Fundes nach dem früheren Eigentümer ermittelt wird.

Wird er ausfindig gemacht, dann kann er viel erzählen.