6-Familienhaus 2007. 2009 Scheidung. Neuer Kredit. Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar?
Nun ausführlich: Ein 6-Familienhaus wurde 2007 gekauft. 5 Mietwohnungen. 2009 kam es zur Scheidung. Die Bank wollte dass ich den Kredit neu aufnehme; eine einfache Streichung des 2. Kreditnehmers (meine Frau) kam seitens der Bank nicht in Frage. Das Haus wollte ich alleine weiterfinanzieren. Es fielen ca. 8000 Euro Vorfälligkeits- entschädigung an, die ich dann zu zahlen hatte. Zahlungen an meine Frau waren nicht zu leisten. (Das Haus ist nicht veräußert worden und sollte auch nicht veräußert werden. Es ging nur um den nicht mehr gültigen Kreditvertrag, da meine Frau als Kreditnehmer daraus gestrichen werden sollte.) Ich bin nun Alleineigentümer. Vorher waren meine Frau und ich im Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt lehnt mit folgender Begründung ab: Die an den Darlehensgeber zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung steht nicht mehr mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang, sondern ist dem Veräußerungs- bzw. dem Übertragungsvorgang des Grundstücks zuzurechnen. Die Aufwendungen sind daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Ich kann dies nicht nachvollziehen, da ich weiterhin Mieteinkünfte erziele. Der Zinssatz ist gesunken, allerdings ist die Rate gleich geblieben, da die Tilgung etwas angestiegen ist. Würde bei mir das Urteil vom BFH, Az. VIII R 34/04 greifen? Danke im Voraus
2 Antworten
Tja, da sieht das Finanzamt wohl anschaffungnahen Aufwand und Sie schlagen folglich die € 8000 dem abschreibungsfähigen Wert der Immobilie zu und sparen die Steuern über die Afa!
Schonmal mit Ihrem Steuerberater darüber diskutiert?
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