5 jahresmietvertrag vorzeitig kündigen?

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Nein, die Befristung ist unwirksam und du kannst jederzeit mit einer dreimonatigen Kuendigungsfrist zum Monatsende kuendigen.

BGB § 575 schreibt eindeutig vor, dass eine Befristung nur zulaessig ist, wenn eine der dort genannten 3 Voraussetzungen erfuellt ist und der Befristungsgrund bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt wurde. Zwar stellt Eigenbedarf fuer einen Familienangehoerigen durchaus einen zulaessigen Befristungsgrund dar, allerdings muss der bereits bei Vertragsschluss konkret absehbar sein und konkret dargestellt werden (welches Familienmitglied genau will wann genau dort einziehen). Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall. Allein schon die Verlaengerungsklausel steht der Wirksamkeit der Befristung entgegen. Entweder tritt der Befristungsgrund nach 5 Jahren ein oder nicht. Nur dass in 5 Jahren evtl. jemand aus der Familie gern dort einziehen moechte, vielleicht aber auch nicht, stellt keinen zulaessigen Befristungsgrund dar.

Kuendige mit der gesetzlichen dreimonatigen Kuendigungsfrist und gut iss. Sollte der Vermieter dann tatsaechlich auf die Idee kommen, die weiteren Mieten (nach Ablauf der Kuendigungsfrist und Auszug) von dir einzufordern, wird er damit bei diesem Vertrag keine Chance haben.

erstmal vielen dank für die schnellen antworten. ich muss ja sagen ich sehe es wie dercam da es nicht konkret festgelegt ist.

Natürlich ist ein Zeitmietvertrag wirksam, warum auch nicht? Du hast Dich damit Einverstanden erklärt und es ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Warum sollten Verträge die Du abschließt nicht wirksam sein bzw nach Lust und Laune?

Da kannst Du nur mit dem Vermieter verhandeln ob der dich früher aus dem Vertrag entlässt. Jeder Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Ist der Vermieter einverstanden (und Du auch), kann der Vertrag aufgehoben werden.

Natürlich ist ein Zeitmietvertrag wirksam, warum auch nicht?

Z.B. weil er - wie hier - die engen Voraussetzungen des BGB 575 nicht erfuellt. Somit ist die Befristung unwirksam und der Vertrag ist so behandeln, als handele es sich um einen unbefristeten Mietvertrag.

nun meine frage im mietvertrag steht das vertrag am xxxx beginnt und am xxx endet, ER VERLÄNGERT SICH SOWEIT NICHT, FOLGENDER GRUND FÜR DIE BEFRISTUNG BESTEHT: EINTRITT FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE.ist die formulierung wirksam??? meiner meinung nach ist die formulierung doch voll fürn ...,

Die Befristung ist unwirksam, weil die Personen nicht mit Namen genannt wurden.

Es reicht nicht aus das man schreibt: Für Familienangehörige. _______________________________________________________________

Somit kannst Du mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.

Am besten wäre, du sprichst mit dem Vermieter darüber.

An sich sollte diese Frist wirksam sein, aber vielleicht lässt er dich dennoch früher aus dem Vertrag raus, etwa, wenn du einen Nachmieter findest.

habe mit den vermieter gesprochen und da er ja auch super zufrieden mit mir ist steht er mir nicht im wege nun wird die kündigung fertig gemacht;)

ja, das kann man so machen. der mietvertrag gilt 5 jahre und kann nicht weiter verlängert werden.

somit musst du hoffen, das dein vermieter dich vorzeitig aus dem vertrag entlässt oder akzeptiert, das du dich um nachmieter bemühst. 5 jahre ist abe rungewöhnlich, bei einer wohnung

Befristete Mietverträge können nicht verlängert werden. Sie enden am Ende der Laufzeit.