450 Eurojob : Chef will keinen Urlaub zahlen, sonst droht Kündigung, was nun?

7 Antworten

Bei 1000 Mitarbeitern gibt keinen Betriebsrat? Wirklich nicht? Kann man sich kaum vorstellen.

Ja, wundert mich auch, aber anscheinend ist das Betreibsklima so toll. Von anderen Seiten hört man dann wieder anderes

Ich finde Deine Haltung in dieser Frage sehr beachtenswert!

Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt zwingend ausnahmslos für alle Arbeitnehmer - von der sogenannten "Aushilfe" bis zur "regulären" Vollzeitkraft; er ist "unabdingbar, d.h. selbst "freiwillig" darf nicht auf ihn verzichtet werden.

Die Aussage Deines Vorgesetzten, "dass es nicht gerechtfertig sei" wegen flexibler Arbeitszeiten, ist nicht nur direkt gegen das Gesetz gerichtet, sondern auch ausgesprochen ignorant und dumm!

Zur Unabdingbarkeit heißt es im Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 13 "Unabdingbarkeit" Abs. 1:

Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 [Anmerk. zu § 3 Abs. 1: " Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage." ] kann in Tarifverträgen abgewichen werden. [...] . Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2 [Anmerk.: betrifft zusammenhängende Urlaubsgewährung], von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Bei flexiblen Arbeitzeiten müssen über den zurückliegenden Zeitraum eines Kalenderjahres die durchschnittlichen Wochenarbeitstage als Grundlage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs entsprechend dem betriebsüblichen Urlaub ermittelt werden - was kein Rechenkunststück ist.

Da Du "Mut" zu haben scheinst, solltest Du Deinem Vorgesetzten die gesetzlichen Bestimmungen (Bundesurlaubsgesetz BUrlG: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf ) mit dem Hinweis auf den eklatanten Rechtsverstoß "unter die Nase reiben".

Ob die Urlaubsverweigerung bei Erwachsenen einen strafbewehrten Gesetzesverstoß darstellen kann wie bei Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (je nach Umständen bis zu 1 Jahr Freiheitsentzug), weiß ich nicht, aber es wäre angebracht, sich zumindest mit der Gewerbeaufsicht und auch der Minijob-Zentrale und der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung zu setzen.

Im Falle einer Kündigung ist in diesem Fall (Großbetrieb) das Kündigungsschutzgesetz vollumfänglich anwendbar.

Mit 100 "Hiwis" stellt ihr eine ziemliche "Macht" dar, die sich ihr Recht gemeinsam erkämpfen könnte; und dass es in einem Betrieb mit über 1.000 Mitarbeitern keinen Betriebsrat gibt ... ... selbst schuld ... ... ich versteh's jedenfalls nicht. Und wichtig ist auf jedenFall auch der Kontakt zu und die Mitlgiedschaft in einer Gewerkschaft!!!

Ich wünsche Dir Mut, Glück und Erfolg!!!!

Ergänzung:

Der Hinweis von blondie1705 auf die zuständige IHK als der Zwangskörperschaft ist wichtig!!!

Anzeige wegen was? Urlaubsunterdrückung? Nee, das ist Zivil/Arbeitsrecht.

Ihr könntet einen Betriebsrat gründen. Da darf Euch der AG nicht behindern. Notfalls hilft dabei das Amtsgericht. Hast Du im Bekanntenkreis ein BR-Mitglied oder einen, in dessen Firma ein BR ist, und den Du mal fragen kannst?

Im Zweifel hilft aber jedem einzelnen nur einklagen. Du könnstes mal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht reden. Telefonische Erstberatung kostet nicht die Welt und vielleicht könnte Ihr ja zusammenlegen.

wichtig wäre auch, dass Du ein paar Mitstreiter findest.

Das mit den Betriebsrat haben wir Hiwis auch schon mal durch kalkuliert, aber niemand außer ich, hat den Mumm dazu. Die sehen dann eher ihre Stelle langfristig gefährdet, wenn sie dann irgendwann wieder kündbar sind.

Anzeige wegen was? Urlaubsunterdrückung? Nee, das ist Zivil/Arbeitsrecht.

Auch im Arbeitsrecht gibt es Straftatbestände, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können!

@Familiengerd

Ergänzung:

Bei Urlaubsverweigerung in Verbindung mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind Haftstrafen bis zu 1 Jaht möglich!

@Familiengerd

Danke für die Antwort :)

Der Arbeitgeber ist gesetzlich VERPFLICHTET dir einen angemessenen Urlaub zu geben und diesen auch zu VERGÜTEN. Allerdings würde ich nicht auf biegen und brechen meinen Urlaub "einklagen". Offiziell genießt man Kündigungsschutz, aber viele pfiffige Arbeitgeber können dich ohne Probleme los werden, wenn sie wollen. Ich an deiner Stelle würde mich wo anderes bewerben und wenn du die neue Stelle sicher hast, nahtlos Kündigen (Frist beachten).

Ja, so hatte ich mir das auch gedacht. Ist zwar sonst ein cooler Job den ich da habe, aber sowas darf man sich nicht bieten lassen. Denke ich werde dagegen was tun und mich dann noch um einen neuen Job kümmern.

@slimairx

Warum unter wert verkaufen, wenn es doch noch so viele andere gute Arbeitgeber gibt, die Hiwi´s mit offenen armen empfangen ? ;)

Auch ich hab einen 450-Euro-Job und bekomme bezahlten Urlaub, genauso wie 6 Wochen mein Geld bei Krankheit. Du bekommst zwar oft nur den Mindesturlaub, aber immerhin.

Du kannst natürlich bei Deinem Chef Deinen Urlaub einfordern, musst natürlich dann mit der Kündigung rechnen. Außerdem kannst Du das bei der Kammer/Innung melden, die sich dann darum kümmern können.

Okay, dass mit der Kammer kenne ich nicht, aber ich informiere mich da mal. Es muss doch sowas wie ein staatliches Organ geben, das die Umstände dort mal regelt, sonst müsste ja jeder Einzelne den Urlaub einklagen...

@slimairx

Je nach Unternehmen gehört es zur IHK oder sonst irgendwohin. Du kannst aber auch mal bei der für Euch zuständigen Gewerkschaft nachfragen. Musst halt erst mal signalisieren, dass Du generell Interesse an einem Betriebsrat hast und Du Dich erst mal informieren musst.