450 € Job als Fahrer-Spritgeld angerechnet?

6 Antworten

Das "Spritgeld" darf nicht angerechnet werden.

Allerdings sind 20 ct/km viel zu wenig. Spritgeld zahlt man einem Kumpel, der einen eine größere Strecke mitnimmt.

Hier geht es um Kostenerstattung und ein Auto kostet wesentlich mehr. Schon das Finanzamt bewilligt 30 ct/km pauschal bei der Steuer, was aber auch nicht kostendeckend ist - es sei denn du hast einen Gebrauchten für 2000 Euro und fast keine Reparaturkosten.

Lass dich nicht verar....  du arbeitest für 450, bekommst 100 und zahlst beim Fahren noch drauf.

Das hat dir der AG - zu zahlen und nicht das Jobcenter !

Vom Jobcenter bekommst du nur deine Aufwendungen für die Beschäftigung erstattet,wenn dein Einkommen min.400 € Brutto beträgt und dein Grundfreibetrag von 100 € pro Monat,der dir auf dein Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zusteht nicht ausreichen würde.

In deinem Fall würden das dann 0.20 € pro Km sein,dass gilt für die kürzeste Strecke ( Routenplaner ) zwischen Wohn und Arbeitsort,dass ganze hin und zurück.

Im Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten + 15,33 € Werbungskosten,es würden dir dann also noch 54,67 € für deine Aufwendungen bleiben.

Erst wenn diese nicht reichen würden,stünde dir zu deinem Freibetrag auf Erwerbseinkommen der Differenzbetrag zu,der über diesen 100 € Grundfreibetrag liegen würde.

Das ganze aber wie gesagt nur zwischen Wohn und Arbeitsort,also dem Sitz der Firma.

Wird nicht angerechnet, 20 Cent je KM sind jedoch viel zu wenig, auch die 30 Cent die das Finanzamt sieht sind zu gering unter 50 Cent kann man kein Auto wirtschaftlich einsetzen, es kostet ja nicht nur Sprit, dazu kommen Reifen, Steuern, TÜV, ASU, Abnutzung und Reparaturen, etc.....

Isomatte: Das Kilometer Geld soll nicht zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abgerechnet werden (obwohl das ja noch dazukommen würde), was ich meinte sind die 40km  am Tag die ichmit meinem Auto von Kunde zu Kunde fahre um dort die Post einzusammeln. 

Das waren ca.80 Euro Monat (je Monat werde ich nur jeweils 2 Wochen eingesetzt). 

Dann bekäme ich lt.deinem Beispiel nur ca.45 Euro plus die Aufstockung von 160 Euro bei einem 400€ Job?

Wie kann ich die Fahrtkosten vom Wohnort zum Betrieb geltend machen? Hinfahrt 15 km hin-u.Rückfahrt x10 Tage/Monat.

Für genau solche Fälle gibt es SGB II § 11b Absetzbeträge:

(1) Vom Einkommen abzusetzen sind ...

5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,"

Wenn man aber erwerbstätig ist, gibt es stattdessen eine Pauschale von 100,- Euro - egal, ob man Ausgaben hat oder nicht:

"(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen ..." Absatz 2 ebenda.

Das ist nun einmal die Natur von Pauschalen: Sie sind pauschal! Sie sind gleich hoch, egal, ob man Ausgaben hat oder keine. (Anders sieht es nur aus, wenn man über 400,- verdient und über 100,- Ausgaben nachweisen kann für seine Erwerbstätigkeit.)

Diese Regelung wirkt dann ungerecht, wenn man denkt: "Die 100,- sind doch der Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit!" Dafür sind aber eher die 20 % Freibetrag da - die 100,- Pauschale nur indirekt.

Dennoch ist die Regelung unbefriedigend, da Arbeitnehmer hier Nachteile haben aufgrund der mangelhaften Organisation ihrer Arbeitgeber.

So dürften Kosten des Arbeitgebers für Reinigung der Arbeitskleidung und für das Betanken und die Nutzung des Privatwagens des Arbeitnehmers nicht in Form von Gehalt ausbezahlt werden.

Wer als Sub-Unternehmer tätig wird - hier als Verleiher von Gerät usw. -, der sollte auch als solcher abrechnen - und abrechnen können.

Dazu macht man einen Vertrag - mündlich geht auch - über die Überlassung eines PKW für die Firma. Dass man dazu evtl. eine Gewerbe-Anmeldung benötigt usw., das steht auf einem anderen Blatt.

Aber es geht ja auch nicht, dass die Firma sagt: "ALG II? Dann zahlen wir dir was, was nicht angerechnet wird beim Jobcenter!" Nämlich eine Pseudo-Aufwands-Entschädigung für Irgendwas.

Denn wenn das einreißt, dann gibt es künftig immer lustigere Nicht-Gehalts-Bestandteile in der Gehalts-Abrechnung.

Gruß aus Berlin, Gerd