4 Tage Schulausschluss | Ist das erlaubt mit diesem Grund?

8 Antworten

In BW sieht es zum Beispiel so aus: Unterrichtsausschluss (wie in Deinem Fall) ist

nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet

Ich vermute, Dein Satz war nicht nur "etwas schlimm" für die Lehrerin. Also halte Dich künftig zurück, denn als nächstes kommt "Androhung von Schulausschluss", und danach:

Ein Ausschluss aus der Schule ist zulässig, wenn es [...] einer Lehrkraft [nicht zumutbar ist], ihn weiter zu unterrichten; dem Schutz des Opfers gebührt Vorrang vor dem Interesse dieses Schülers [...]

Das Ganze kann dann auf alle Schulen des Landes -- mit Ausnahme einer Sonderschule -- ausgedehnt werden. Du hast also ziemlich schlechte Karten...

Nachtrag: meine Antwort beschreibt nur die rechtliche Seite. Ich kann und will mir kein Urteil erlauben, ob Du diese Behandlung verdient hast.

Wenn Du das Strafmaß nachvollziehen willst, musst Du mit Deiner Lehrerin reden. Aber bring die weiße Fahne mit und lass sie ausreden. Eine Rechtfertigung darfst Du erst loswerden, wenn sie denkt, dass Du ihre Sicht der Dinge verstanden hast. Sonst wird Dir das möglicherweise noch als Uneinsichtigkeit angelastet.

Sei froh dass dir das in der Schule passiert ist und du daraus etwas lerns. Wenn du später mal arbeiten solltest kannst du bei so einem Mist den Arbeitsplatz sofort verlieren. Überlege mal, wenn dir das passiert, dann schreist du gleich "Mobbing".

Und noch was:

Setze von dir nie Bilder in das Net! Des Net vergisst nie etwas und andere, die du u. U. nicht kennst, schicken die Bilder weiter.

Solange du sie nicht beleidigt hast kann eigentlich nicht gemacht werden. Schließlich gibt es hier Meinungsfreiheit! Da es zu einer Anzeige gekommen ist vermute ich dass es was schlimeres ist. Aber die Schule kann auch Sachen bestrafen die außerschulisch passieren! Eine schägerei außerhalb der schulzeit, außerhalb der Schule kann auch mit einem Verweis oder anderen Ordnungsmaßnahmen bestraft werden. Kurz knapp: Ja er darf

Sie hat mich Angezeigt wegen Rufmordes. Und wie meinst du das? Es war ja nichts Schulisches, deswegen versteh ich es ja auch nicht. Es war über eine Person, meiner Lehrerin, trotzdem war es nichts Schulisches!

Rufmord kann es nur sein wenn du irgendwelche lügen über sie verbreitest. und auch wenn es außerschulisch ist geht es die schule was an. Die schule übernimmt einen kleinen Teil bei der Erziehung, sie unterstützen sozusagen deine Eltern bei der Erziehung. deswegen dürfen sie Ordnunsmaßnahmen anwenden.

Hallo!

Naja, "schlimmer Satz" klingt wie eine Beleidigung. Wenn du deine Lehrerin beleidigt hast, dann wäre der Schulausschluss schon nachvollziehbar, aber wenn du z.B. nur geschrieben hast, dass du sie nicht magst, dann nicht.

Grüße, Dreams97

Hallo,

da kann nichts gemacht werden, also kein Schulausschluss. Du hast es außerhalb der Schule getan, also sollte dir da eigentlich nichts passieren...

LG ShD

Also er hat mir halt die 4 Tage SAS gegeben, was ich nicht korrekt finde, ich weiß nur nicht, weil andere sagen er darf das, was ich nicht finde

@AimXflo

Ich bin da auch eher deine Meinung...

@AimXflo

Vielleicht wäre es ganz hilfreich mal ansatzweise zu sagen was du über die Lehrerin geschrieben hast.

Ohne solche Informationen kann man schlecht sagen ob es fair war oder nicht.