3,5 monate nicht arbeitslos gemeldet. AOK verlangt rückezahlung. is das so möglich?

8 Antworten

ich wurde vorher nicht von meiner krankenkasse informiert dass ich für jedes monat so und so viel zahlen muss.

Das muss die Kasse auch nicht. Hier hilft ein Blick in § 60 SGB I. Dieser besagt, dass du eine Bringschuld hast im Rahmen deiner Mitwirkungspflichten. Nicht die Kasse muss dich benachrichtigen, sondern du die Kasse, dass du nicht mehr arbeitest und auch keinerlei Leistungen beziehst. In dem Fall wirst du nämlich automatisch freiwilliges Mitglied (§ 188 Abs. 4 SGB V) und damit Beitragsschuldner.

> Können die es einfach so machen oder gibt es einen weg den zu entgehen bzw den betrag niedrieger auszuhandeln.?

Teile der Kasse schriftlich dein Einkommen mit. Freiwillig Versicherte, die ihr Einkommen nicht nachweisen werden eingestuft als hätten sie mind. 4.125,- € pro Monat verdient.

Dem Grunde nach ist die Forderung aber nicht angreifbar. Ist der Beitragsbescheid bestandskräftig geworden, kann die Kasse auch vollstrecken.

Hey derDavidson ;)

Ja, das können die so machen. Sie können rechtlich sogar soweit gehen, dass sie Dich aus dem Versicherungsschutz rauswerfen, wenn Du mehr als 2 Monatsbeiträge im Rückstand bist.

Was mir noch einfallen würde ist, dass Du zum Arbeitsamt gehst und dort nachfragst, ob sie Dir das rückwirkend zahlen können. Ob die Voraussetzungen bei Dir gegeben sind kann ich unmöglich abschätzen. Wenn Du Arbeitslosengeld berechtigt warst, dann zum Arbeitsamt gehen, wenn Du es nicht warst, fällst Du unter SGB II und musst zum Jobcenter.

Falls Du nicht in der Lage sein solltest den Betrag in angemessener Zeit auszugleichen, bleibt Dir noch der Weg zum Sozialamt. Drohender Verlust der Krankenversicherung könnte ein Grund sein, dass sie die Kosten erstmal übernehmen. Klar ist aber auch, dass sie Dir das nicht schenken und Du dieses Darlehen zinslos abbezahlen musst. Die Höhe der Raten hängt von Deinem Einkommen und Deinen Auslagen ab. Das würde dann unter SGB XII - Sozialholfe laufen.

Ansonsten rate ich Dir das zu bezahlen, ohne Krankenversicherung zu leben ist absolut schei ße...

Lieben Gruß,

Thorian

Übrigens, 3200€ klingen nicht gerade nach 3 1/2 Monaten. Selbst beim Höchstsatz der gesetzlichen Kassen von knapp 640€ Komme ich da auf 5 Monate. Also irgendwas stimmt in Deiner Rechnung nicht. Warst Du in der Zeit beim Arzt, oder flunkerst Du? ;)

@Thorian

Also für 3 Monate käme ich ohne Säumniszuschläge auf knapp 2.200,- € (Zusatzbeitrag über 1% angesetzt). 4 bis 5 sind in der Tat wahrscheinlicher.


Allerdings dürfte er keinerlei GruSi Leistungen nach SGB XII bekommen, wenn er arbeitsfähig ist. In Frage kommen könnte wenn überhaupt § 26 SGB II, aber nicht rückwirkend. Er kann nur für März und folgend einen Antrag auf Hartz IV stellen. ALG I wäre aber vorrangig.

Man kann nicht aus der Krankenversicherung "hinausgeworfen" werden. Es läuft Beitragsrückstand auf. Und der wird auch eingeklagt


@DerHans

Die Krankenkasse wird aber wohl bei fortlaufender Nichtzahlung und nicht bezahlten Schulden die Leistungen auf ein Minimum einschränken, oder nicht? Notversorgung?

Am geschicktesten wäre wohl die Krankenkasse zu wechseln, dort ordnungsgemäß zu bezahlen und mit der AOK einen Ratenvertrag abzuschließen. Oder einfach alles zu bezahlen und weiterhin bei der AOK bleiben. Du musst ja sehr gut verdienen, wenn Du den Höchstsatz bezahlst. Also zahl einfach das Zeug und fertig ist die Laube ;)

@Thorian

In dem Fall kann man die Krankenkasse gar nicht wechseln. Dafür braucht man eine ordnungsgemäße Abmeldebescheinigung. Ohne den Beitragsrückstand zu zahlen, gibt es die aber nicht


Hallo,

wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen in dieser Zeit weniger als 945 Euro betragen haben, gilt der Mindestbeitrag von ca. 165 Euro monatlich (wenn man sich nach Erhalt des Bescheides möglichst schnell bei der Krankenkasse meldet).

Am besten persönlich zur Krankenkasse gehen und Einnahmenachweise für den betreffenden Zeitraum mitnehmen.

Bis zum 23. Geburtstag oder für Verheiratete kann auch rückwirkend eine kostenlose Familienversicherung möglich sein.

Gruß

RHW

 

Es gibt in Deutschland ein Pflichtversicherungsgesetz, das keinerlei Ausnahmen vorsieht. Jeder in Deutschland muss krankenversichert sein. Das muss man nicht jedem einzelnen jeden Monat neu mitteilen. Das einzige, was du tun kannst, ist nachweisen, welches Einkommen du im betreffenden Zeitraum erzielt hast. Dann könnte die Forderung reduziert werden. Sonst gilt der gleiche Beitrag, den du vorher gezahlt hast ( incl. des Arbeitgeberbeitrages natürlich)

Nein, da gibt es keinen Weg. Du hast Glück gehabt, dass dir in den drei Monaten nichts passiert ist, kein Unfall oder so.

Der Betrag ist so hoch, weil du den Arbeitgeber und den Arbeitnehmeranteil bezahlen musst. Direkt nach Verlust deiner Stelle wäre vielleicht eine preiswerte Versicherung möglich gewesen.