3 Monate Kündigungsfrist - 30 Tage Urlaub?

1 Antwort

Wenn du jetzt kündigst, bekommst du den Urlaub fürs laufende Jahr anteilig. Also 2,5 Tage für jeden vollen Monat den du diese Jahr angestellt warst.

Stand heute hättest du also Anspruch auf 12,5 Tage Urlaub bis zum Ausscheiden aus der Firma.

Deinen nächsten Arbeitgeber interessiert es nicht wie viel Urlaub du hattest bevor du dort anfängst.

Dort wird dein Urlaub ebenfalls anteilig aufs Jahr gerechnet.

wäre also schlauer bis 1 märz zu warten :D danke

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@miner19981

Nicht wirklich. Dadurch verschiebt sich dein Ausscheiden auch entsprechend.

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@JayCeD

krieg ich dann nicht 2,5 tag mehr urlaub

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@miner19981

Ja schon aber du musst auch einen Monat länger da bleiben. Heute kannst du fristgerecht zum 31.05. kündigen. Am 01.03 musst du zum 30.06. kündigen.

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Deinen nächsten Arbeitgeber interessiert es nicht wie viel Urlaub du hattest bevor du dort anfängst.

Oh doch! Es ist ja durchaus moeglich, dass das Arbeitsverhaeltnis beim neuen Arbeitgeber im laufenden Jahr laenger als 6 Monate bestehen und somit dort ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstehen wird. Dann ist der bereits beim alten Arbeitgeber fuer das gleiche Jahr erhaltene Urlaub natuerlich mindernd zu beruecksichtigen.

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@DerCaveman

Das mag ja in der Theorie so sein.

Praxis ist, dass man den Urlaub für die Zeit bekommt die man da war. Wenn ich neun Monate in der Firma war, bekomme ich Urlaub für 9 Monate und nicht für 12.

Was anderes zu fordern würde einen in der Realität dierek auf die Abschussliste setzen.

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@JayCeD
Das mag ja in der Theorie so sein.

Das hat nichts mit Theorie zu tun, sondern es entspricht der Gesetzeslage.

Praxis ist, dass man den Urlaub für die Zeit bekommt die man da war.

Ich gehe auch davon aus, dass sich der weitaus groesse Teil der Arbeitgeber an die bestehenden Gesetze haelt.

Sicher mag es in bestimmten Branchen kleine Klitschen geben, in denen sich der Arbeitgeber einen Dreck um gesetzliche Regelungen schert. Das duerften dann aber ganz sicher eher seltene Ausnahmen sein, gegen die man leicht gerichtlich vorgehen kann.

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@DerCaveman

Das hat nichts mit kleinen Klitschen zu tun. Das ist die gängige Praxis. Man erhält seinen Urlaub anteilig für die geleistete Zeit im Unternehmen. Auch bei großen Unternehmen mit fitter Rechtsabteilung. Vor Gericht würde man womöglich Recht bekommen. Aber wer im ersten Jahr seinen Arbeitgeber verklagt, wird da das zweite Jahr mit Sicherheit nicht zu Ende bringen.

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@JayCeD
Man erhält seinen Urlaub anteilig für die geleistete Zeit im Unternehmen. Auch bei großen Unternehmen mit fitter Rechtsabteilung.

Ich weiss ja nicht, woher du deine Kenntnisse hast. Gerade grosse Firmen haben i.d.R. einen Betriebsrat, der da schon ein Auge drauf hat. Ausserdem unterliegen diese meist Tarifvertraegen, die sie natuerlich auch einhalten.

Gelegentliche Verstoesse gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen wird es zwar auch gelegentlich geben. Dies dann aber - gerade beim Urlaubsanspruch - nur in eher seltenen Ausnahmefaellen und dann auch sicher nicht in grossen Unternehmen.

Vielleicht hast du ja persoenlich andere Erfahrungen gemacht und bist an einen solchen Betrieb geraten. Daraus kannst du aber nicht auf andere schliessen und schon gar nicht von einer "gaengigen Praxis" sprechen. Gaengige Praxis ist ganz sicher genau das Gegenteil, naemlich mindestens die Einhaltung der gesetzlichen Minimalvorschriften.

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@DerCaveman

Große Unternehmen sind teilweise besonders kreativ dabei, gesetzliche Standards auszuweichen oder zu umgehen.

Alle Betriebsräte die ich bisher erlebt habe waren eher Vollstreckungsgehilfen der Geschäftsführung, als Arbeitnehmervertretung. Und in US Unternehmen ist man sowieso lange raus bevor man einen Betriebsrat gründen kann.

Gerade bei der Arbeitszeit wird dem Arbeitnehmer nichts gegönnt. Da werden noch ganz andere Spielchen gespielt. Beliebt ist zum Beispiel Überstunden einfach nicht zu erfassen. Da lässt auch die aktuelle Gesetzgebung noch ein paar Hintertüren offen.

Ein ein gutes Beispiel wäre zum Beispiel Daimler, die haben u.a. die Teamleiter zu Führungskräften erklärt und so aus dem Tarifvertrag gekickt. Das ist zwar eindeutig illegal, der Betriebsrat hat trotzdem die Füße still gehalten.

https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/daimler-eine-kultur-der-rechtlosigkeit-etabliert/27298454.html

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@JayCeD
Wir sprechen hier nach wie vor vom Urlaubsanspruch und von dessen Berechnung beim unterjaehrigen Ausscheiden, oder?

Da du hier Daimler als Beispiel anfuehrst, sei nur angemerkt, dass Beschaeftigte bei Daimler einen Jahresanspruch auf 6 Wochen Urlaub haben. Das sind 2 Wochen mehr als gesetzlich vorgeschrieben!

Dies aber nur am Rande. Mit der eigentlichen Frage hat das ja nun gar nichts mehr zu tun.

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@DerCaveman

Worum es mir geht ist 1. dein Argument große Unternehmen beachten immer alle Gesetze zum wohle der Arbeitnehmer ist realitätsferner Bullshit.

2. In der Realität interessiert es keinen Chef wie viel Urlaub man beim letzten Arbeitgeber genommen hat, oder nicht. Man gibt den Urlaub einfach anteilig aufs Jahr. Man fragt einfach nicht und geht stillschweigend davon aus, dass der Mitarbeiter in der letzten Anstellung den ihm zusehenden Urlaub genommen hat.

Da könnte man zwar unter Umständen auch den vollen Jahresurlaub fordern. Das wird in der Realität aber nur dazu führen, dass man den Job nicht besonders lange behält.

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@JayCeD

Ach weisst du, wir drehen uns im Kreise. Ein hier recht aktiver Arbeitsrechtsexperte wuerde dich jetzt wahrscheinlich fragen, wie viele der insgesamt ueber 3 Millionen Betriebe in Deutschland du denn kennst, in denen in der von dir beschriebenen Weise gegen das Bundesurlaubsgesetz verstossen wird, um von einer "gaengigen Praxis" sprechen zu koennen.

Ich spare mir das und belasse es einfach beim bisher Geschriebenen. Wir kommen ja sowieso nicht weiter.

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@DerCaveman

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Nach meiner Erfahrung hält sich kein Arbeitgeber zu 100% an jeden Paragraphen des Arbeitsrechts. Der kalkulierte Rechtsbruch spart da einfach zu viel Geld.

Aber du hast Recht es ist müßig da weiter zu diskutieren.

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