2 Kleinunternehmer teilen sich 1 Ladenlokal. Wie regelt man das vertraglich?

3 Antworten

Gibt es einen Hauptmieter, oder stehen beide im Mietvertrag?

Ist beiner der Hauptmieter, wird er an den anderen untervermieten.

Stehenn beide im Mietvertrag müssen sie es sich teilen.

Dann sollte man ein gemeinsames Konto einrichten, auf das jeder seinen Anteil zahlt.

Und natürlich einen kurzen Vertrag wie man es regeln will. Wem welches Schaufenster zusteht, oder wieviel im einzigen usw.

Ja, es gibt einen Hauptmieter. Der Hauptmieter ist auch namensgeber des Unternehmens und arbeitet anteilig mehr. 

Wenn es ein Unternehmen ist, warum sind es dann zwei Kleinunternehmer?
Der Hauptmieter kann m.E. Nur untervermieten.

@wfwbinder

Ich meinte auch untervermietet.

Gibt es hierfür auch Musterverträge, wie bei einer GbR?

Solltet ihr nichts anderes bestimmen, seit ihr eine GbR, sovern der eine nicht an den anderen ein Teil des Ladens vermietet.

Welchen Vertrag setzt man am besten auf, wenn sich 2 Kleinunternehmer ein Ladenlokal teilen?

In der Regel ein Mietvertrag, entweder zwischen den 2 Unternehmern untereinander oder die 2 Unternehmer mit dem Vermieter des Ladens + ein Gesellschaftsvertrag.

Wie regelt man z.B. gemeinsame Anschaffungen? Was ist mit Social Media Seiten, die in der gemeinsamen Zeit erstellt wurden?

Innerhalb der GbR oder Vermieter Mieter mäßig

Was ist bei so einer Geschäftspartnerschaft zu beachten?

Ich geh mal davon aus, ihr macht eine Gesellschaft, na dann eben alles drum und dran, was dazu gehört. Steuererklärung ec. denn die Gesellschaft soll ja nur den Laden euch zur verfügung stellen, euer eigenes Gewerbe betreibt ja jeder für sich.

Hier Infos und Tipps für Existensgründer:
https://mfw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mfw/intern/Dateien/Publikationen/Steuern/ST_ExistGruender.pdf

Es gibt einen Hauptmieter, der auch deutlich mehr arbeitet. Der andere zahlt anteilig seine Miete. Beide nutzen die selben Geschäftsräume, den selben Geschäftsnamen sowie die selben Social Media Auftritte. Hier wird's schwierig, neue Interessenten und neue Kunden gerecht untereinander aufzuteilen. Es gibt einen Partner, der das Gefühl hat, zu kurz zu kommen, etwas nicht mitzubekommen, nicht genügend Kunden abzubekommen. 

@PurpleIcebergs

Hier wird's schwierig, neue Interessenten und neue Kunden gerecht untereinander aufzuteilen. Es gibt einen Partner, der das Gefühl hat, zu kurz zu kommen, etwas nicht mitzubekommen, nicht genügend Kunden abzubekommen. 

Der der Untermieter hat, solange keinen Vertrag zwischen beiden geschlossen wurde, keine Rechte überhaupt was von den neuen Kundenanfragen über die Homepage ab zu bekommen


Bei so einem Modell, ist Ärger früher oder später zu 100% sicher. Die beiden sollten auf jeden Fall, alles Vertraglich festhalten.

Ich halte dieses Geschäftsmodell für auf Dauer nicht umsetzbar und fair.

So ist es auch!

Hallo Purple,

wenn deine Angaben richtig sind, sind Probleme vorprogrammiert. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es zwei Einzelunternehmer. Einer davon hat ein Ladenlokal angemietet und ist Eigentümer einer "Firma" inkl. Firmennamen, Homepage etc.

Der andere ist auf das Wohlwollen des Ersten Unternehmers angewiesen. Richtig?!

Du solltest dich unbedingt, unabhängig von deinem "Geschäftspartner", beraten lassen, damit du am Ende nicht leer dastehst.

Zum Glück ist es nicht mein Geschäftsmodell, sondern das von 2 Bekannten, deren Webseite ich erstellt habe. ;)

Du hast aber den Nagel auf den Kopf getroffen. Einer ist Gründer und Namensgeber der Firma. Der andere nutzt als Einzelfirma auch inzwischen den Firmennamen und die Homepage. Wie will man z.B. neue Kundenanfragen über die Homepage gerecht aufteilen? Die selbe Frage stellt sich bei diversen Marketingaktionen wie Google Adwords oder Facebook Ads etc.

Ich halte dieses Geschäftsmodell für auf Dauer nicht umsetzbar und fair.

@PurpleIcebergs

Beide "Unternehmer" hätten gut daran getan, sich vor (!) der Eröffnung des Ladenlokals die Zeit zu gönnen, an einem Existenzgründungskurs teilzunehmen!