1.monatsgehalt unter 200€, sozialpflichtige abgaben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es fallen keine Sozialabgaben an, wenn man in einem ganzen Monat unter 400€ brutto verdient hat.

Wenn Du aber im September nur 1 Woche, also 7 Tage beschäftigt warst, muss man die Geringfügigkeitsgrenze von 400€ je Monat auf diese 7 Tagen umrechnen. Bei 30 Kalendertagen für 400€ macht das dann für 7 Kalendertage anteilige 93,33€. Liegt Dein Einkommen für September unter 93,33€/brutto bist Du geringfügig beschäftigt, liegst Du drüber, bist Du versicherungspflichtig.

Ausnahme: Wenn Du zur Ausbildung beschäftigt bist gelten keine Geringfügigkeitsgrenzen- Du bist immer versicherungspflichtig, auch wenn Dein monatliches Bruttoeinkommen unter 400€ ist.

Genau so sieht es aus.

Das Einkommen für einen Teilmonat wird auf einen Monat hochgerechnet. In deinem Beispiel: in 7 Tagen = 200 Euro, macht für 1 Monat ( 200 : 7 x 30) = 857,14 €. Damit ist deine Beschäftigung versicherungspflichtig und du zahlst die vollen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.

Also, die Abrechnung war so, Verdient hatte ich ca. 160€, nach Abzügen blieben 83€ ca. ... Mit Steuerklasse 6, aber die sagten mir, dass es Nächsten Monat wieder gutgeschrieben wird.

Eigentlich sagt man ja nicht wieviel man Verdient, aber diese Summe ist so klein und unbedeutend.

Jedenfalls wenn es im nächsten Monat nichts daraus wird, werd ich wohl eine Lohnsteuer ausgleich machen müssen.

Mfg und Danke an euch!!

Nein, wenn es unter 400 euro ist

Doch, da ein Bruttoeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze vorliegt. Siehe meine Antwort.

Meines Erachtens fallen Sozialabgaben an.

du hast keine abgaben :)

Doch, da ein Bruttoeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze vorliegt. Siehe meine Antwort.

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