16i? Welche Gründe für kündigung?
Ich stecke gerade in dem Programm 16i vom Jobcenter und bin noch in der Probezeit. Ich arbeite in einem Schulsekretariat und bin an zwei Schulen eingesetzt. Wenn ich mit einer der beiden Schulen mit der Chefin nicht klarkomme und sie auch nicht mit mir kann ich dann aus der stelle gekündigt werden? bzw. aus beiden Stellen wieder arbeitslos werden?
1 Antwort

Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Schlicht und ergreifend - während der Probezeit bzw. der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses kannst Du ohne Angabe von Gründen entlassen werden - Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage gibt es während dieses Zeitraums nicht.
Aber bei der einen schule läuft es und bei der anderen nicht so gut. Da ich in einem Programm des JC 16i stecke gibt es dann nicht Sonderregelung?