(16 y) geklaut, was vor der Polizei sagen damit man eine geringfügige Strafe erhält?

2 Antworten

Du hast Mist gemacht und willst Dich jetzt über den Weg des geringsten Widerstandes davonstehlen.

Für Eigentumsdelikte habe ich kein Verständnis. Notdiebstahl / Mundraub trifft in Deinem Fall nicht zu.

Auch wenn du es nicht hören willst du bist derjenige der geklaut hat. Und Wasser kann ich jeder leisten, man füllt es ab. Dafür zu helfen vergiss es.

Allein das

Außerdem befinde ich mich aktuell in einer schwierigeren Phase weil die Schule (11 Klasse/Abitur) überhand nimmt das ist ein wenig ungewohnt für mich. Jeden zweiten Tag eine Klassenarbeit schreiben ,

OK,

Hobbys ausleben, Training und viel Zeit mit der Freundin verbringen, griege ich nicht alles unter ein Hut, dafür ist der Tag zu kurz und

Das bleibt bleibt die paar Monate dann mal weg.

mein Zeit management nicht vorhanden.

Wenn du denkt das du in Zwei Jahren Geld verdienst, solltest du dich an sowas dringend ranmachen.