Gewerbe ruhend gemeldet, trotzdem verkaufen ?

2 Antworten

1. Deine Ruhendstellung ist doch nur eine steuerliche Geschichte. Gewerberechtlich gibt es so etwas nicht. Solange du dein Gewerbe beim Gewerbeamt nicht abgemeldet hast, bist du immer noch Gewerbetreibende.

2.Natürlich darfst du die Rechnung nicht als Betriebsausgaben ansetzen.

3. Rechtswidrig würdest du erst handeln, wenn du das Teil weiterverkaufst, weil dann wäre deine Ruhendstellung falsch.

Ich habe das Gewerbe nicht, ich habe dort etwas erworben!

@Danshieter77

Habe ich das Kleid nun illegal erworben?

Natürlich nicht ! Wenn etwas illegales passiert ist, dann evtl. dass der Händler die MwSt nicht abführt oder den Gewinn nicht in der ESt-Erklärung angibt. Das kann dir aber egal sein.

Ich habe das Gewerbe nicht, ich habe dort etwas erworben!