Muss ich die 140€ zurückzahlen oder nicht?
Hallo liebe Community.Heute habe ich einen Brief vom Bafög bekommen in dem folgendes steht: " Für alle bestehenden Bewilligungszeiträume mit den zugehörigen Änderungszeiträumen wird Ihr Förderungsanspruch (SOLL) den bereits ausbezahlten Förderungsleistungen gegenüber gestellt und eine Nachzahlung oder eine Rückforderung von Förderungsleistungen festgestellt.Es ergibt sich folgende Gesamtabrechnung: Seit 10.2014 insgesamt bewilligte Leistung: 140€ abzüglich erfolgte Auszahlung 140€.
Was heißt das jetzt für mich?Muss ich die 140€ zurückzahlen oder nicht?
Danke im Voraus,LG
1 Antwort
Für mich ergibt das 0.
bewilligt wurde 140,-, gezahlt wurde 140,-, also 0,- Anspruch bzw. auch keine Überzahlung.
Wenn du etwas zahlen solltest, müsste ja sinngemäß irgendwo stehen: Bitte zahlen Sie bis zum xx.xx.xxxx x€.