Schimmel Getränk vom syrischen Markt?
Habe heute eine kleine Flasche O-Saft für 30 cent gekauft und habe 2 Schlucke genommen. Danach habe ich gesehen das da am Flaschenhals innen Schimmel war. Kann ich die Anzeigen? Kriegt man denn Geld ?
5 Antworten
Das kann einfach mal passieren. Anzeigen kannst Du wegen sowas niemanden, es sei denn der Laden/Markt würde systematisch vergammelte Sachen verkaufen. Dann ist das auch ein Fall für das Gesundheitsamt.
Was Du aber machen kannst ist in den Laden gehen und Ersatz verlangen. Du hast Anspruch darauf, dass Dir die Ware in dem Zustand verkauft wird wie vorher vereinbart. Das meint bei Lebensmitteln dass sie nicht vergammelt sein dürfen.
Du kannst dann entweder vom Kaufvertrag zurück treten - d.h. Du bekommst Dein Geld zurück und gibst ihnen die Flasche wieder (wobei sie auf die Flasche sicher verzichten und Dir einfach Deine 30 ct wiedergeben), oder Du verlangst eine neue Flasche.
Ist dir ein Schaden entstanden? Wenn ja, und du das Vergehen beweisen kannst, kannst Du Schmerzensgeld bekommen. Chance, wenn du mich fragst 0,01%. Und so hört sich das für mich nicht an, als hättest du irgendein Problem dadurch
Du kannst dich wie bei jedem anderen Supermarkt auch beschweren und Ersatz verlangen.
War das Haltbarkeitsdatum abgelaufen? Dann ist der Händler in der Haftung. Falls nicht, der Hersteller. Es Mistaber nur ein Schmerzensgeld drin; eine Straftat liegt nicht vor.
Ich gehe mal davon aus, dass der FS geschockt und angeekelt war. Das kann ein Schmerzensgeld begründen. Schadensersatz steht ihm natürlich auch zu.
Ich sag's nochmal: die Gerichtsverhandlung will ich sehen. Das ist völlig absurd, bei einer Sache die ganz normal passieren kann...
Wenn ein Anwalt in dem konkreten Fall seinem Klienten nachweislich vorschlägt einen Schmerzensgeldprozess gegen den Händler an zu streben, dann dürften die dabei entstanden Kosten eher ein Fall für die Anwaltshaftung sein und sollten auch eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer nach sich ziehen.
Wenn ich ein verschimmeltes Getränk zu mir genommen habe, dann fordere ich 100 Euro, denn mir wird davon speiübel und das muss ich nicht dulden! Dafür brauche ich keinen Anwalt.
Wenn ein Anwalt in dem konkreten Fall seinem Klienten nachweislich vorschlägt einen Schmerzensgeldprozess gegen den Händler an zu streben, dann dürften die dabei entstanden Kosten eher ein Fall für die Anwaltshaftung sein und sollten auch eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer nach sich ziehen. Denn der wirkliche Schaden ist dem Klienten dann durch den Anwalt und nicht durch die 30ct-Flasche entstanden.
Wenn Du das selbst verlangst, wirst Du ausgelacht. Der Fragesteller hat nach dem ersten Schluck durch Augenschein erkannt, dass die Flasche verdorben ist. Wenn er das dann weiter trinkt, dann ist das selbstverschulden. Dafür kann er keinen Händler der Welt verantwortlich machen.
Ja. Damit vor allem Lächerlich. Auch wenn Du als Expertenthema Polizei und Recht stehen hast, ist ganz offenkundig, dass Du von diesem konkreten Rechtsgebiet keinerlei Ahnung hast. Ich weiß nicht, ob Du Dich mit Polizei- oder Verwaltungsrecht auskennst, dass will ich Dir überhaupt nicht in Abrede stellen, aber das was Du hier schreibst ist wirklich kompletter Unsinn...
Was machst du denn, wenn dir jemand verschimmeltes Essen gibt und dir vom Verzehren speiübel wird? Ich lasse mich dann mit Geld trösten.
https://www.focus.de/finanzen/recht/auch-gaeste-haben-rechte-restaurants_id_2778081.html
Es ist ein Unterschied, ob ein Gast im Vertrauen darauf, dass er ein dem Augenschein nach verzehrfähiges Essen gegessen hat und dann dadurch, weil es doch mit Krankheitserregern vesetzt war, eine Durchfallerkrankung erlitten hat. Oder ob er etwas kauft, dann erkennt, dass es schimmelt und dann trotzdem trinkt. Da ist nicht der Händler/Wirt oder sonst wer Schuld, sondern der, der das eigentlich besseren Wissens getrunken hat.
Aber der Fragesteller hat es ja garnicht getrunken. Nur einen kleinen Schluck. Und davon (zumindest von dem Schimmel) wird auch definitiv keiner eine schwehre Durchfallerkrankung bekommen.
Der Artikel hat mit der Orangesaft-Frage juristisch erkennbar nichts zu tun.
Und einfach aus der Tatsache, dass man schimmligen Orangensaft sehen musste eine Schadensersatzanspruch abzuleiten, weil einen dieser Anblick so geschockt und traumatisiert hätte ist absolut absurd. Zumal Du Dir im deutschen Recht auch nicht einfach eine Schadensersatzsumme beliebig greifen kannnst und dann behauptest das sei jetzt der Schaden...
Für alles gibt es ein erstes Mal. Ich würde 100 Euro fordern/einklagen.
Nur zu. Es würde mit Sicherheit garnicht erst zum Prozess kommen...
Wozu Prozess? Ich gehe davon aus, dass der Hersteller mir die Kohl gibt, damit sein Image keinen Schaden nimmt.
Es wird immer absurder... Aber wenn Du so ran gehst: pass auf, dass er keine kurdischen Freunde hat, die Dir dann mal erklären wie das so läuft.... ;-)
Nur noch zur Absurdität Deines Vorhabens: Was Du schreibst, ist juristisch Erpressung nach §253 Strafgesetzbuch. Das hat mit dem anfangs von Dir fälschlicherweise behaupteten Schmerzensgeldanspruch nichts mehr zu tun. Und das es nach §253 StGB zu einer Gerichtsverhandlung kommt ist sehr wahrscheinlich. Der Angeklagte wärest allerdings Du und nicht der syrische Händler.
Aber wir haben uns von der eigentlichen Fragestellung inzwischen sehr weit wegbewegt. Darum ist das jetzt auch das Letzte, was ich dazu schreibe.
Wie kann eine Schmerzensgeldforderung als Erpressung gewertet werden??
Wo siehst du das Tatmerkmal "rechtswidrig" erfüllt??!
Das ist jetzt wirklich das letzte Mal: Nur weil Du Dir einen Hunderter ausgedacht hast, hast Du keinen Anspruch. Und das Du das damit untermauerst sonst den Ruf des Händlers zu schädigen macht den Tadbestand komplett.
Schön, dann habe ich das letzte Wort ; - ) Nach meiner Forderung, und falls diese nicht erfüllt würde, werde ich Klage einreichen. Nach deiner Sicht der Dinge, muss der Hersteller das nicht fürchten. Ich gehe weiterhin davon aus, dass ich ein Recht auf Schmerzensgeld habe, da die es mit der Hygiene nicht so genau nehmen.
Was du mir unterstellst ist, dass ich mit Öffentlichkeit und Blossstellung "drohen" würde. Das habe ich nicht vor. Ich beschreite den mir zustehenden Rechtsweg und das hat gar nichts mit Erpressung zu tun!
Beim Händler reklamieren und umtauschen.
Es ist immer der Händler in der Haftung. Er ist dafür verantwortlich was er Dir verkauft. Der Händler selber könnte sich dann an seinen Großhändler bzw. den Hersteller wenden. Ein Schmerzensgeldanspruch bei einer 30 ct. Orangenflasche - ernsthaft?! Die Gerichtsverhandlung will ich sehen ;-)
Da kommt eher Nachbesserung bzw. eine neue Flasche in Frage, was der Händler wenn er seriös ist auch ohne Anstände machen wird...