Ist es in der Schweiz wirklich so, dass das eigene Auto beschlagnahmt und versteigert wird, obwohl man nicht damit gefahren ist?

5 Antworten

In der Schweiz können bei illegalen Rennen oder anderen schwere Verkehrsdelikten auch Leihwagen beschlagnahmt werden.

Damit möchte er Gesetzgeber verhindern, das die Täter auf Leihfahrzeuge ausweichen.


Jochen5 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 17:58

Das heißt also wenn man beispielsweise ein Auto von Sixt, Europcar und sonst irgendwo leiht das Auto auch nicht mehr an den Verleih zurück kommt?

Jochen5 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 18:02
@StRiW

Im Grunde genommen ist das eigentlich nicht richtig. Derjenige wo das Auto verleiht kann schließlich auch nichts dafür.

StRiW  12.05.2025, 18:13
@Jochen5

Wieso er bekommt doch das Auto wieder, er kauft sich ein neues oder er löst das Fahrzeug aus und der Raser darf es bezahlen.

Jochen5 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 18:40
@StRiW

Angenommen du verleiht dein Auto jemandem. Er rast damit in der Schweiz. Du bekommst dein Auto nicht zurück. Du kannst es zurück ersteigern. Ansonsten ist es weg. Das ist schließlich auch nicht gerecht.

StRiW  12.05.2025, 18:43
@Jochen5

Ist es. Ich bekomme ja das Geld wieder vom Raser!

Damit wollte man die Lücke schließen wie in Deutschland, das erstmal der Raser kein Risiko trägt, wenn er nur einen Leihwagen nimmt.

Ich gehe so sogar soweit, das man alle Fahrzeuge im direkten Zugriff eines Rasers einkassieren sollte! Auch die bei ihm Zuhause in der Garage stehen.

Jochen5 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 18:56
@StRiW

Zum Glück geht das nicht in Deutschland.

Tuedelsen  12.05.2025, 19:23
@Jochen5

...leider geht das nicht in Deutschland! Wenn das Fahrzeug beschlagnahmt wird (egal, ob gemietet, geleast, geliehen, finanziert oder Eigentum) hat der Raser ein Problem...entweder einen hohen Verlust oder hohe Schulden. Damit kommt er zudem noch gut davon....gibt es z.B. bei illegalen Autorennen Tote, steht schnell mal eine Mordanklage ins Haus....völlig zurecht!

StRiW  12.05.2025, 19:25
@Jochen5

Leider kann man aber ändern und wäre auch gut so.

Ein Waffen Inhaber muss auch alle Waffen abgeben.

Bin sogar dafür bei Schäden mit Todesfällen jegliches Vermögen zu entziehen.

Jochen5 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 19:58
@Tuedelsen

Man kann ja nicht den Halter bestrafen wenn er nicht mit seinen Auto gefahren ist.

Tuedelsen  12.05.2025, 20:24
@Jochen5

...dem Halter (oder Eigentümer) steht es frei, den Wert des Fahrzeuges beim Raser einzufordern. Meinetwegen gerne auch + Summe X als Schadensersatz. Ich verstehe Deine Bedenken....sehe das Fahrzeug allerdings als Tatmittel (im Falle eines Unfalls mit Verletzten oder toten gar als Tatwaffe) an, so dass ich eine Beschlagnahme durchaus legitim finde.

Versteigert oder eher verschrottet.

Der Besitzer darf dann zusehen, wie sein Auto zu einem viereckigen Schrottpaket wird.

Wer weiss, dass er einem Raser sein Auto leiht, ist eben auch ein Täter...

Kann also passieren...


WARRIOREAGLE  13.05.2025, 14:04

;) Ich erinnere mich an einen Fzg-Halter, der wie ein Schlosshund geheult hat, als seine teure Edelkarre vor seinen Augen in der Schrottpresse landete & plattgemacht wurde;-) Finanziell hat es ihn nicht tangiert, aber er hatte das Fzg erst wenige Wochen zuvor gekauft (war eine Rarität, eine ital. Sportkarrosse) und aufgrund seiner 2. oder 3. „Vergnügungsfahrt“ dem Staat *geschenkt*…

Goodnight  13.05.2025, 14:39
@WARRIOREAGLE

Ja offensichtlich trifft diese Strafe.

Ich warte nur darauf, dass man das Verschrotten von Fahrrädern auch einführt.

Ja das ist in Einzelfällen tatsächlich so und das nicht nur bei Geschwindigkeitsverstößen. Im übrigen nicht nur in der Schweiz. Meines Wissens nach in den Niederlanden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

das ist nicht nur in der Schweiz möglich

das Auto wird als Tatmittel eingezogen

in Österreich ist das jetzt auch recht aktuell

dass das Auto auch weg sein kann wenn man es jemandem verliehen hat.

In der Regel weigert sich der Fahrzeughalter den Namen des Fahrzeugführers preis zu geben. (Er erinnert sich nicht - LOL , oder er verweigert die Aussage - Familie)

Wie sieht es aus wenn es gestohlen wurde?

Da wird dann genau hingeschaut wann der Diebstahl gemeldet wurde.

Kann es also wirklich sein, dass man sein Auto trotzdem verliert und es versteigert wird?

Ja und nicht nur in der Schweiz, auch Italien, Dänemark, Österreich und Polen wird gleich oder ähnliches gemacht.