Bordell
Lässt sich das Geld welches für Bordel- Besuche ausgegeben wurde, von von den Steuern abziehen?
5 Antworten
Nein. Bordell-Besuche sind steuerlich nicht absetzbar. Das wurde schon vor Jahrzehnten gerichtlich entschieden.
Kosten der privaten Lebensführung dürfen sich nicht steuermindernd auswirken. § 12 EStG.
Es fällt mir schwer, hier irgendeinen Zusammenhang mit der Einkommenserzielung herzustellen.
Zusammenhang mit der Einkommenserzielung herzustellen.
Aus- oder Weiterbildung im Beruf des Callboys.
Wenn du zur Erfüllung deiner beruflichen Aufgaben oder z.B. Aufgrund eines Härtefalls (Hier geht's nicht um ein erigiertes Glied) ins Bordell musst, dann ja.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man das als Bewirtungskosten für Gäste absetzen. Kommt auf das Verhandlungsgeschick des Steuerberaters an.
Lässt sich das Geld welches für Bordel- Besuche ausgegeben wurde, von von den Steuern abziehen?
Nein, § 12 Nr. 1 EStG.
Selbst wenn wir irgendwo eine berufliche Veranlassung sehen wollen, kommt es durch den fehlenden Aufteilungsmaßstab in Abgrenzung zur privaten Veranlassung dazu, dass die Aufwendungen insgesamt nicht abziehbar sind.